Hallo liebe Gemeinde,
stellen wir uns folgenden Fall vor:
Amanda hat mit viel Mühe und Arbeit eine Arbeitsanleitung zusammengestellt in dem der genaue Ablauf beschrieben wird, wie man -sagen wir- ein Kinderkleid näht. Inkl. der Schnittmuster und verschiedener Nähschrittbilder. Das Schnittmuster hat sie selbst entwickelt - sie hat das Grundprinzip eines Kleides genommen und so lange probiert und Probeschnittmuster gemacht, bis ein Kleid herauskam, welches funktional und einfach zu nähen ist. Diese Arbeitsanleitung verkauft sie bei ebay - je nach Monat ca. 5-10 Stück.
Nun stellte Amanda fest, daß Berta seit einiger Zeit ebenfalls eine solche Arbeitsanleitung anbietet. Berta hat vor ca. 10 Monaten selbst bei Amanda eine Anleitung erworben. Amanda läßt bei Berta eine Arbeitsanleitung über ihre Freundin kaufen und stellt fest, daß Berta nicht nur ihren Text verwendet (unwesentliche Änderungen - mal ein Wort, mal Teile weggelassen - ansonsten komplett abgeschrieben), sondern auch ihre Nähschrittbilder und die Schnittvorlagen 1 zu 1 verwendet.
Berta trifft in ihrer Auktion die Aussage, daß sie die Anleitung selbst zusammengestellt hätte und in der Anleitung verweist sie darauf, daß das Copyrigt bei ihr liegen würde.
Amanda ist natürlich unheimlich wütend über diesen dreisten Diebstahl. Amanda hat in ihrem Hefter folgenden Vermerk:„Alle Rechte vorbehalten, Vervielfältigung – ganz oder in Teilen – ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes der BRD vom 9. September 1965 in der jeweils geltenden Fassung zulässig. Sie ist grundsätzlich vergütungspflichtig. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.“ Ihr wurde seinerzeit (sie verkauft den Hefter schon über ein Jahr bei eBay) zu diesem Satz geraten. Die Originalbilder von den Nähschrittbildern und Schnittmustern hat Amanda noch.
Kann Amanda etwas gegen Berta unternehmen - und wenn ja, was? Amanda ist klar, daß eine Arbeitsanleitung zum Nähen eines Kleides prinzipiell jeder anbieten kann - aber doch nicht mit dem Text und den Bilder einer anderen!!??
Ich bin gespannt, wie Ihr diesen Fall seht. Ich habe gehört, daß man eigentlich nichts unternehmen kann, da auf eine Arbeitsanleitung kein Gebrauchsmusterschutz angemeldet werden könne - aber darf man so einfach klauen?
Fragende Grüße
CEA
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