dachte die garantiezeit sei allgemein auf mindestens 2 jahre
festgelegt worden. nun gibt so ein „tolles“ handy seinen geist
nach knapp über einem jahr den geist auf, lässt sich nimmer
einschalten (wie praktisch, spart kosten) beim vertragspartner
nachgefragt, tut uns aber echt leid, gibt nur 1 jahr garantie,
tja, die ist aber abgelaufen.
Hallo,
Die 2 Jahre beziehen sich auf die Herstellergarantie…
…Wende Dich lieber mal an dem Handyhersteller und nicht denm Vertragspartner. Was ist das für ein Handy?
Nachfrage, wenn FAQ nicht ganz eindeutig
Hallo Sticky,
wenn ich die AGB und die Prospekte bei dem Unternehmen mit dem pink
panther durchlese, finde ich keine Aussage über Garantie oder
Gewährleistung.
Es geht um die Verträge, die man mit einer Mindestlaufzeit von 2
Jahren abschließt und dann ein handy für o,- EUR dazu bekommt.
Also, ich sehe das jetzt so :
Jemand schließt einen Vertrag mit pink panther ab und bekommt zur
Nutzung dieses Vertrages ein handy.
Wenn dieses jetzt innerhalb der 2 Jahre seinen Geist aufgibt, egal
weshalb (ohne äußere Beeinflussung), hat der Vertragspartner
kostenlos dafür zu sorgen, daß der andere Vertragspartner seinen
Nutzungsmöglichkeiten nachkommen kann. Also nicht nur Grundgebühr
ohne Nutzung zahlen muss.
Was sagen denn jetzt Juristen dazu?
Bei Computern ist doch dieses so geregelt - Software und Hardware auf
einem Kaufvertrag berechtigt zur Rückgabe der Hardware, wenn die
Software ihren vertraglichen Zweck nicht erfüllt.
wenn ich die AGB und die Prospekte bei dem Unternehmen mit dem
pink
panther durchlese, finde ich keine Aussage über Garantie oder
Gewährleistung.
Dann gilt Folgendes:
Es gibt keine Garantie.
Die Gewährleistung folgt, egal ob sie erwähnt wurde oder nicht, aus dem Gesetz.
Es geht um die Verträge, die man mit einer Mindestlaufzeit von
2
Jahren abschließt und dann ein handy für o,- EUR dazu bekommt.
Also, ich sehe das jetzt so :
Jemand schließt einen Vertrag mit pink panther ab und bekommt
zur
Nutzung dieses Vertrages ein handy.
Wenn dieses jetzt innerhalb der 2 Jahre seinen Geist aufgibt,
egal
weshalb (ohne äußere Beeinflussung), hat der Vertragspartner
kostenlos dafür zu sorgen, daß der andere Vertragspartner
seinen
Nutzungsmöglichkeiten nachkommen kann. Also nicht nur
Grundgebühr
ohne Nutzung zahlen muss.
Das ist falsch. Es gibt keine Anspruchsgrundlage dafür. Hinsichtlich des Handys gilt allenfalls die normale Gewährleistung oder, wenn vereinbart, eine Garantie.
Die 2 Jahre beziehen sich auf die Herstellergarantie…
…Wende Dich lieber mal an dem Handyhersteller und nicht denm
Vertragspartner. Was ist das für ein Handy?
Eben nicht. „Die 2 Jahre“ sind Gewährleistung und dafür ist der Hersteller nicht zuständig.
echt nicht. Der Verkäufer ist Ansprechpartner für die gesetzliche Sachmangelhaftung und nicht der Hersteller. Ist doch auch eigentlich logisch: Hat der Händler Gut XY in völlig ungeeigneten Räumlichkeiten gebunkert, kann der Hersteller ja nichts dafür. Wenn das Ding dann dem Kunden unter den Händen wegrottet, kann man ihn dafür dann konsequenterweise nicht verantwortlich machen.
Es geht um die Verträge, die man mit einer Mindestlaufzeit von
2
Jahren abschließt und dann ein handy für o,- EUR dazu bekommt.
Also, ich sehe das jetzt so :
Jemand schließt einen Vertrag mit pink panther ab und bekommt
zur
Nutzung dieses Vertrages ein handy.
Wenn dieses jetzt innerhalb der 2 Jahre seinen Geist aufgibt,
egal
weshalb (ohne äußere Beeinflussung), hat der Vertragspartner
kostenlos dafür zu sorgen, daß der andere Vertragspartner
seinen
Nutzungsmöglichkeiten nachkommen kann.
witzige Geschichte: Man kann tatsächlich Mobiltelephone im Laden kaufen, ohne daß man einen Vertrag abschließt. Ich weiß, daß das völlig verrückt klingt, ist aber so.
Hallo,
das heisst also, der Vertrag bezieht sich nur auf die
Telekommunikation, ohne handy. Dieses wird sozusagen als Zugabe
mitgegeben. Wenn es versagt, muss sich der Kunde also selbst einen
Ersatz besorgen, wenn er den Vertrag weiter nutzen will.
Denn der Nachweis bei Gewährleistung, der Fehler war bereits bei
Abschluss des Vertrages vorhanden, ist ja wohl kaum führbar.
Richtig so?
Gruss
T-Bird
echt nicht. Der Verkäufer ist Ansprechpartner für die
gesetzliche Sachmangelhaftung und nicht der Hersteller.
Dazu kommt, daß die Inanspruchnahme einer Herstellergarantie oft zu einem Verfall der Gewährleistung führt (Austausch), sodaß man Ende uU gar nichts mehr in der Hand hat.
Wenn es versagt, muss sich der Kunde also selbst
einen
Ersatz besorgen, wenn er den Vertrag weiter nutzen will.
Denn der Nachweis bei Gewährleistung, der Fehler war bereits
bei
Abschluss des Vertrages vorhanden, ist ja wohl kaum führbar.
Richtig so?
So ist es!
Das Handy ist ja auch Eigentum des Kunden - so ist es auch seine Sache was er damit macht. Dass er es verbilligt bekommen hat weil er einen Vertrag abgeschlossen hat, hat damit rein gar nichts zu tun.
Ob er das Netz nutzt oder nicht bleibt auch ihm überlassen - genauso mit welchen Geräten.