Ein deutscher Staatsbürger hat vor einem Jahr seine peruanische Frau nach deutschem Recht ( ohne Trauzeugen) standesamtlich geheiratet.
Als seine Frau nun Ihre ID-Card ( Personalausweis) verlängern lassen will und hierbei auch die Änderung von LEDIG auf VERHEIRATET vornehmen will, erfährt sie, dass die Hochzeit nach perianischem Zivilrecht nicht gültig ist, da sie ohne Trauzeugen beschlossen wurde.
Aus diesem Grund wird eine weiter Hochzeitszeremonie im peruanischen Konsulat fällig ( mit Zeugen). In diesem Rahmen bekommt ihr deutscher Mann mitgeteilt, dass er nun durch die Heirat alle Rechte eines peruanischen Staatsbürgers hat … incl. der doppelten Staatsbürgerschaft Peru/Deutschland.
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist nun meines Wissen nach nach deutschem Recht nicht möglich. Kann der Ehemann nun trotzdem einen peruanischem Pass beantragen, der aber nach deutschen Recht nicht anerkannt wird ? Ergeben sich durch den Antrag irgendwelche Schwierigkeiten in Deutschland ?
Aus diesem Grund wird eine weiter Hochzeitszeremonie im
peruanischen Konsulat fällig ( mit Zeugen). In diesem Rahmen
bekommt ihr deutscher Mann mitgeteilt, dass er nun durch die
Heirat alle Rechte eines peruanischen Staatsbürgers hat …
incl. der doppelten Staatsbürgerschaft Peru/Deutschland.
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist nun meines Wissen nach
nach deutschem Recht nicht möglich.
in Ausnahmefälen doch und zwaar, wenn man die ausländische einfach so übergeholfen bekomt ohne etwas dafür zutun. In diesem Fall ist es etwas grenzwertig, weil man ja auch sagen könnte, dass du ja nach peruanischen Recht auch regelkonform in D hättest heiraten können. Ich würde Dir empfehlen, dir des Rechts bewust zu bleiben, allerdings jetzt keinen Pass etc. beantragen. AUfpaen, ob sich di Statsbürgergesetze hier und dort irgendwie ändern und ggf. (wen z.B. eine übersiedlung nch Peru ansteht) dann den Pass etc. beantragen.
natürlich ist in Deutschland Mehrstaatlichkeit möglich. Die Betroffenen sollten hier jedoch den behördlichen Rat (Standesamt, Einwohneramt) suchen, damit sich die Sache aus Unkenntnis nicht unnötig verkompliziert.
(Meines Wissens nach ist es problemlos möglich, seine Dt. Staatsangehörigkeit zu behalten, wenn man die neue Staatsang. automatisch erhält, bzw. wenn man vorher einen Antrag auf Erhaltung der Dt. Staatsang. stellt.)
PS:
Das Staatsbürgerschaft wird immer zwischen zwei Staaten ausgehandelt, daher kann es je nach Zielland unterschiedliche Konstellationen der gegenseitigen Anerkennung geben.
Ein deutscher Staatsbürger hat vor einem Jahr seine
peruanische Frau nach deutschem Recht ( ohne Trauzeugen)
standesamtlich geheiratet.
Als seine Frau nun Ihre ID-Card ( Personalausweis) verlängern
lassen will und hierbei auch die Änderung von LEDIG auf
VERHEIRATET vornehmen will, erfährt sie, dass die Hochzeit
nach perianischem Zivilrecht nicht gültig ist, da sie ohne
Trauzeugen beschlossen wurde.
Aus diesem Grund wird eine weiter Hochzeitszeremonie im
peruanischen Konsulat fällig ( mit Zeugen).
Nett, wer kommt schon zweimal dazu, die gleiche Frau zu heiraten ohne sich vorher von ihr scheiden zu lassen
In diesem Rahmen
bekommt ihr deutscher Mann mitgeteilt, dass er nun durch die
Heirat alle Rechte eines peruanischen Staatsbürgers hat …
incl. der doppelten Staatsbürgerschaft Peru/Deutschland.
Nachdem er die Peruanische Staatsbürgerschaft nicht beantragt hat, bleibt er natürlich Deutscher… Sofern er nicht in die Dienste der Peruanischen Streitkräfte als Soldat tritt
Siehe § 25(1) Staatsangehörigkeitsgesetz. sowie die Verewaltungsvorschriften hierzu http://www.einbuergerung.de/verwalt_staat.rtf
(RTF-Dokument)
Zitat aus den Anmerkunge zu § 25
"Erfolgt der Erwerb kraft Gesetzes, etwa durch Eheschließung mit einem ausländischen Staatsangehörigen, liegen die Voraussetzungen des Absatzes 1 (Antrag auf Staatsbürgerschaft)- Einschub von mir auch dann nicht vor, wenn von einem Ausschlagungsrecht kein Gebrauch gemacht wird. "
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist nun meines Wissen nach
nach deutschem Recht nicht möglich.
Doch, das geht schon
Ich kenne da einige, die nächste sitzt ein Zimmer weiter…
Kann der Ehemann nun
trotzdem einen peruanischem Pass beantragen, der aber nach
deutschen Recht nicht anerkannt wird ? Ergeben sich durch den
Antrag irgendwelche Schwierigkeiten in Deutschland ?
Sollte sich bei der geschilderten Lage eigentlich kein Problem ergeben. Im Zweifelsfalle sollte er aber die zuständigen Behörden befragen