Hallo Experten,
Herr M. lässt sich bzgl. Umgangsrecht von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten. Der Anwalt hat außer einem ca. 60minütigem Gespräch keine Aufwendungen gehabt. 5 Tage später erhält Herr M. eine Rechnung über 120€. Findet Herr M. das zu recht zu teuer ? Hätte der Anwalt nicht vor dem Gespräch auf solch hohe Kosten aufmerksam machen müssen?
Hallo Experten,
Herr M. lässt sich bzgl. Umgangsrecht von einem Fachanwalt für
Familienrecht beraten. Der Anwalt hat außer einem ca.
60minütigem Gespräch keine Aufwendungen gehabt. 5 Tage später
erhält Herr M. eine Rechnung über 120€. Findet Herr M. das zu
recht zu teuer ?
Nein. Eine Erstberatung kostet maximal 190 € plus MwSt. Die 120 € sind also völlig im Rahmen.
Du schreibst, das Gespräch hat 60 Minuten gedauert: Damit der Anwalt in den 60 Minuten alles erzählen kann, was relevant ist, sämtliche Fragen, die M. hat, beantworten kann etc, hat er 5 Jahre studiert, was ihn mindestens ca. 60.000 € gekostet hat, und zusätzlich 2 Jahre Referendariat für netto 750 €/Monat gemacht. Der Fachanwaltslehrgang hat ihn nochmal 4.000 €und viel Zeit gekostet.
Er hat Büromiete, Schreibkräfte, Strom, Versicherung etc. zu zahlen, damit M. eine Anlaufstelle für seine Fragen hat.
Damit der Anwalt einigermaßen über die Runden kommt, wäre (und das ist schon wenig) sein Stundensatz mit mindestens 200 € zzgl. MwSt. zu bemessen.
Bei 120 € für eine Stunde Beratung hat der Anwalt eher einen Draufleger gemacht.
Hätte der Anwalt nicht vor dem Gespräch auf
solch hohe Kosten aufmerksam machen müssen?
Die Kosten sind nicht hoch. Ein Arzt rechnet für einmal in den Hals gucken und Fiebermessen das dreifache ab, obwohl die Erkältung danach genauso lange dauert wie ohne Arztbesuch. Bei jedem Handwerker fallen 120 € ja heute fast schon für die Anfahrt an.
Warum die Leute das bei Anwälten prinzipiell anders sehen, verstehe ich nicht…
Warum die Leute das bei Anwälten prinzipiell anders sehen,
verstehe ich nicht…
Es hat sicherlich damit zu tun, dass die meisten Leute das nicht am eigenen Geldbeutel merken, was so ein Arztbesuch kostet. Obwohl sie natürlich jeden Monat ein kleines Vermögen für die Krankenversicherung ausgeben (der Anwalt ist zB mit ca EUR 280 dabei, noch bevor er den ersten Cent verdient hat). Eine Rechtsschutzversicherung ist dagegen lächerlich billig, wird aber allgemein als überflüssig angesehen. Schade!
Eine Rechtsschutzversicherung ist dagegen lächerlich billig,
wird aber allgemein als überflüssig angesehen. Schade!
Und im Ausgangsposting (Familienrecht) auch lächerlich unnütz, weil in Familiensachen in der Regel kein Versicherungsschutz besteht.
Ändert aber nichts an der Richtigkeit Eurer Kommentare.
Inkludiert??? Schön
Der Regelfall ist, dass eine Rechtsschutzversicherung derartige Kosten nicht übernimmt, ich kenne die Tarife nicht, kann mir aber denken, dass die dann nicht mehr so günstig wären, nachdem man Rechtsschutz in Familiensachen inkludiert hat.
Der normale Rechtsschutzversicherte ist jedenfalls für Familiensachen nicht versichert.
Und wenn mir jetzt noch jemand sagen kann, ob das Wort inkludieren tatsächlich in den Wortschatz der deutschen Sprache inkludiert ist, bin ich zufrieden.
Und wenn mir jetzt noch jemand sagen kann, ob das Wort
inkludieren tatsächlich in den Wortschatz der deutschen
Sprache inkludiert ist, bin ich zufrieden.
laut Duden inkludiert die deutsche Sprache das Verb „inkludieren“.
ich zitiere: „Kfz-Spengler verlangen für eine Stunde zwischen 90 und 112 Euro. Beim Kfz-Lackierer bezahlen KonsumentInnen zwischen 95 und 115 Euro pro Stunde, und beim Elektriker kostet eine Stunde von 75 bis 111 Euro.“
und du findest bei einem anwalt (akademiker) 120 euro pro stunde „happig“ ???
… oh mann oh mann, ist das eine Ungerechtigkeit!!
Da schreibt doch einer von Euch: (sinngemäß)… ist doch schließlich Akademiker…
Das ich nicht lache; hä, hä, hä !!
Bin auch Akademiker und froh, wenn ich nen Job für 7 oder 8 Euro/h bekommen würde!!! Einigen in dieser Gesellschaft geht es noch viel zu gut, weil aus ihren Kommentaren eine gewisse Überheblichkeit spricht! Aber wehe, wenn sie selbst einmal betroffen wären…
Willkommen im Leben. Obwohl in Deinem Fall ein Beweis für obige Annahme fehlt.
Da schreibt doch einer von Euch: (sinngemäß)… ist doch
schließlich Akademiker…
Das ich nicht lache; hä, hä, hä !!
Bin auch Akademiker und froh, wenn ich nen Job für 7 oder 8
Euro/h bekommen würde!!!
So, wie Du hier rumtobst,…
Seit wann wird eine Arbeit nach Bildungsstand des ausführenden bezahlt und nicht nach der Arbeit selber? Seit wann richten sich die Nebenkosten (ich hoffe, Du hast die restlichen Postings gelesen?) danach? Seit wann sind die Kosten für eine Arbeitsstunde das gleiche wie der Verdienst des Ausführenden?
Einigen in dieser Gesellschaft geht
es noch viel zu gut, weil aus ihren Kommentaren eine gewisse
Überheblichkeit spricht! Aber wehe, wenn sie selbst einmal
betroffen wären…
Vielleicht mal auf dem Teppich bleiben? Vielleicht hättest Du Dir vor dem Studium (abgeschlossen oder abgebrochen?) überlegen sollen, ob man damit auch eine Stelle findet? Und warum ist das die Schuld aller anderen, daß Du weniger bekommst?
Dann bin ich beruhigt, hatte das in meiner kleinen Handausgabe nicht gefunden, steht wohl nur im Fremdwörterbuch und im großen Wörterbuch. Der Grund meiner Frage war nur, dass ich dieses Wort noch nie im deutschen gelesen oder gehört hatte, aber manchen Juristen oder auch angehenden Juristen zeichnet es ja aus, dass er statt von einschließen oder umfassen von inkludieren spricht.
Schon mal einen Reiseprospekt gelesen? Schon mal was von „All inclusive“ gehört, einem Paket in dem alles inkludiert ist? Schon mal was davon gehört, dass ein Bruttopreis ein Preis inkl. (=inklusive) Mehrwertsteuer ist? Oder vielleicht schonmal was gelesen, dass die Taxen im Flugpreis nicht inkludiert sind?
Als guter Jurist kann man durchaus auch einmal zugeben, dass man etwas nicht gewusst hat, statt solche Kommentare zu schreiben.
Seit wann wird eine Arbeit nach Bildungsstand des ausführenden
bezahlt und nicht nach der Arbeit selber? Seit wann richten
sich die Nebenkosten (ich hoffe, Du hast die restlichen
Postings gelesen?) danach? Seit wann sind die Kosten für eine
Arbeitsstunde das gleiche wie der Verdienst des Ausführenden?
Vielleicht mal auf dem Teppich bleiben? Vielleicht hättest Du
Dir vor dem Studium (abgeschlossen oder abgebrochen?)
überlegen sollen, ob man damit auch eine Stelle findet? Und
warum ist das die Schuld aller anderen, daß Du weniger
bekommst?
Gruß
Axel
…würde mich wohl kaum als Akademiker benennen, wenn ich nur ein abgebrochenes Studium hätte…
…wie sagte Tiger doch so schön: „…und du findest bei einem anwalt (akademiker) 120 euro pro stunde „happig“ ???“
…würde mich wohl kaum als Akademiker benennen, wenn ich nur
ein abgebrochenes Studium hätte…
Schon gut, Excellenz, wir alle preisen und ehren Dich.
…wie sagte Tiger doch so schön: „…und du findest bei
einem anwalt (akademiker) 120 euro pro stunde „happig“ ???“
Noch Fragen?
Durchaus. Wenn Du als Kraftfahrer Dein Kraftfahrzeug aus eigener Tasche gekauft hättest, Treibstoff, Steuer und Versicherung selbst bezahlen müsstest, 100% Kranken- und Sozialversicherung, Büromiete, Garagenmiete, Maut, Strom, Gas, Wasser, Zwangsmitgliedschaft in einer Berufsorganisation, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, einfach alles vom eigenen Geld bezahlen müßtest;
wenn Du bei jeder Fahrt mit Deinem eigenen Vermögen für die Ladung und die Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung dieser Ladung entstehen, mit Deinem eigenen Vermögen haften müßtest;
wenn Du darauf angewiesen wärst, selber Aufträge an Land zu ziehen und Du dafür eine Menge Geld für Werbemaßnahmen ausgeben müßtest, weil Du sonst ruckzuck nichts mehr zu essen hast -
wären dann EUR 7,- pro Stunde okay für Dich?
Dann ruf mich an. Ich ziehe in drei Wochen um, und ein Leihwagen ist mir zu teuer. Wir können uns dann auch gerne in den Pausen hochtrabend akademisch unterhalten. Dann gibt’s vielleicht 9 Euro.
Als guter Jurist kann man durchaus auch einmal zugeben, dass
man etwas nicht gewusst hat, statt solche Kommentare zu
schreiben.
Erstens: Was der Begriff inkludiert bedeutet ist mir schon klar gewesen.
Zweitens: Der Ausdruck „All inclusive“ ist allgemein verständlich und dennoch schlechtes Deutsch. Ich will den durchschnittlichen Leser nicht geringschätzen, aber ich denke, dass er den Satz: „Es sei denn, die Rechtsschutzversicherung schließt Rechtsschutz in Familiensachen ein.“ eher als verständlich erachtet als „Sie inkludiert den Rechtsschutz in Familiensachen“.
Drittens: Der Jurist wundert sich immer wieder, dass „normale“ Menschen ihn nicht verstehen oder für einen Klugscheißer halten. Die Benutzung von Wörtern wie „inkludieren“ ist einfach schlechtes Deutsch, weil das ein schlechter Stil ist. „Inklusive“ lasse ich mir ja genauso gefallen wie „exklusiv“, aber das als Verb zu benutzen ist in der deutschen Sprache einfach unüblich.
Ich kann verstehen, wenn Juristen von der actio libera in causa reden (müssen), weil es keinen deutsche Begriff gibt, der das annähernd treffend bezeichnen kann. Aber bei derartigen Ausdrücken finde ich es einfach deplaziert, um mal ein Fremdwort zu bemühen. Frendwörter sollten da benutzt werden, wo sie unvermeidlich sind, etwa weil ein entsprechendes deutsches Wort fehlt, oder das naheliegensdte Wort doch eine etwas andere Bedeutung hat.
Aber wer meint, als Jurist könne er statt „Vertrag“ Kontrakt sagen, der ist weltfremd und und nicht in der Lage, sich allgemein verständlich auszudrücken. Ich persönlich bevorzuge auch „schlüssiges Verhalten“ vor „konkludentem Verhalten“.
Um es noch einmal klar zu sagen: Was das Wort „inkludieren“ bedeutet, ist mir schon klar gewesen, ich fand es nur unfreiwillig komisch, ebenso wie das Wort „Cerealien“ in der Werbung, weil einfach Getreide ein Wort ist, das alle verstehen können und das von „normalen Menschen“ nicht als seltsam empfunden wird.
Das hat nichts zu tun mit verstehen oder nicht verstehen, sondern mit gutem oder schlechtem Sprachstil.
Also vielleicht hast du aber auch schon mal überlegt, dass sich die Üblichkeit der Verwendung eines Wortes regional unterscheidet. Vielleicht verwendet man es in Dortmund halt üblicherweise nicht und bei uns in Österreich üblicherweise schon, es ist einfach völlig normal.
Ich wusste das nicht, dass das so ist, jetzt weiß ich es. Du wusstest es offenbar auch nicht, aber wenn man selbst etwas nicht weiß, ist es wenig angebracht, zumindest andeutungsweise herablassend zu posten.
Also ich meine ich halte das schon aus und beleidigt bin ich wegen so etwas nicht (sonst hätte ich den falschen Beruf), aber bisher haben wir unter uns Juristen hier einen ordentlichen Umgangston gepflegt, was nicht bedeutet, dass man nicht hart an der Sache streiten kann, das tun wir ja gerne:wink:
…wie sagte Tiger doch so schön: „…und du findest bei
einem anwalt (akademiker) 120 euro pro stunde „happig“ ???“
Noch Fragen?
ja, allerdings.
für einem autospengler findet die allgemeinheit einen stundenlohn von etwa 100 € scheinbar angemessen. mal abgesehen von allen nebenkosten, haftungen etc., die ausbildung zum spengler dauert zumindest bei uns 4 jahre (berufsschule), dies anschliessend an die grundschule. dann ist der spengler fertig, normalerweise etwa mit 18, und verdient geld. idealerweise, wenn er einen job hat, werden dem kunden für seine dienstleistung besagte 100 € in Rechnung gestellt.
als jurist hattest du nach der grundschule noch 4 jahre oberstufe bis zur matura, dann 4 - 5 jahre jusstudium, dann 5 jahre konzipientenzeit
bei einem anwalt und dann die anwaltsprüfung. in summe dauert die ausbildung zum juristen somit etwa 9 jahre länger als zum spengler. wenn der jurist fertig ist verdient er geld. im vorliegenden fall wurden dem kunden für seine dienstleistung 120 € in Rechnung gestellt.
der jurist kriegt also 20 % mehr als der spengler
sagen wir mal der spengler hat sich sofort selbstständig gemacht und 9 jahre lang geld verdient (bis der jurist fertig war). wenn der jurist nun 20 % mehr bekommt als der spengler, wie lange dauert es bis beide das gleiche verdient haben ?
naaaaa ?
in einem jahr kann der jurist ein fünftel dessen aufholen, was der spengler in einem der jahre 1-9 verdient hat. also braucht der jurist 5 jahre, um eines seiner ausbildungsjahre gegenüber dem spengler aufzuholen. in summe also 45 jahre (9 x 5)
da der jurist etwa mit 27 jahren (idealerweise) mit der anwaltsausbildung fertig ist, wird er mit 72 jahren den break-even erreichen. ohne verzinsung, inflation etc.
Wenn Du als Kraftfahrer Dein Kraftfahrzeug aus
eigener Tasche gekauft hättest,
Der Anwalt hat seine Arbeitsmittel nicht geschenkt bekommen
Versicherung selbst bezahlen müsstest, 100% Kranken- und
Sozialversicherung,
Auch der Anwalt hat diese Ausgaben, nebenbei muss er auch eine Berufshaftpflichtversicherung bezahlen
Büromiete, Garagenmiete, Strom, Gas,
Wasser,
Auch das
Zwangsmitgliedschaft in einer Berufsorganisation,
Auch der Anwalt muss in die RAK
Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, einfach alles vom eigenen Geld
bezahlen müßtest;
wenn Du bei jeder Fahrt mit Deinem eigenen Vermögen für die
Ladung und die Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung
dieser Ladung entstehen, mit Deinem eigenen Vermögen haften
müßtest;
Der Rechtsanwalt haftet auch mit seinem Vermögen für Fehler die er macht.
wenn Du darauf angewiesen wärst, selber Aufträge an Land zu
ziehen und Du dafür eine Menge Geld für Werbemaßnahmen
ausgeben müßtest, weil Du sonst ruckzuck nichts mehr zu essen
hast -
Da geht es einem Anwalt nicht besser
wären dann EUR 7,- pro Stunde okay für Dich?
Nein. Aber lass Dir gesagt sein, dass es eine ganze ganze Menge junger Kolleginnen und Kollegen gibt, die auf die Stunde gerechnet noch weniger verdienen als das.