Hallo!
Muß man bei Angabe dieser überteuerten Servicenummern (0180/0190/0900/0137/…) nicht immer auch angeben wieviel sie Kosten? Wie ist das im Radio, wo es mindestens einen Sender, der „Gewinnspiele“ über solche Nummern veranstaltet, und nie (zumindest nicht innerhalb 15 Minuten) sagt, wieviel es kostet? Wie ist das bei Behörden, wo es auch mindestens eine gibt, die offensichtlich solche Nummern verwendet, ohne eine Kostenangabe zu machen?
Muß man bei Angabe dieser überteuerten Servicenummern
(0180/0190/0900/0137/…) nicht immer auch angeben wieviel sie
Kosten?
Die Sache ist, dass es sich bei 01802 und 01805 keineswegs um „überteuerte“ Servicenummern handelt und schon gar nicht um sogenannte „Mehrwertdienste“. Der Radiosender verdient nicht einen der 12 Cent pro Minute, die so ein 01805-Gespräch kostet. Daher gilt nach herrschender Meinung § 1 PrANgV nicht, es gibt aber Ausnahmen in der Rechtsprechung.
Ich habe mich mit dem Thema mal beschäftigt, weil mir aufgefallen war, dass ein Weltfußballverband, der im nächsten Jahr ein Turnier veranstalten will, in seiner Informationsbroschüre nicht ein einziges Mal auf die Kosten hinweist. Es hätte ja sein können, dass ein anderer Weltfußballverband mich mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung beauftragt…
Muß man bei Angabe dieser überteuerten Servicenummern
(0180/0190/0900/0137/…) nicht immer auch angeben wieviel sie
Kosten?
Es ist zu unterscheiden zwischen
0180 … (Shared Cost), wo entweder pro Gespräch oder pro Zeiteinheit (Minute) aus dem deutschen Festnetz Gebühren anfallen. Diese Gebühren teilen sich (daher der Name) der Diensteanbieter und der Anrufer. Kennzeichnend ist die 1. Folgeziffer nach der Dienstkennziffer (z.B. 0180-5… = 24ct/min). Die Gebührensätze sind von der BnetzA (Bundesnetzagentur) festgelegt.
0190… (nur noch bis Jahresende)danach:
0900… (Premium Rate) Hier werden die Gebühren unterschiedlich festgelegt. Kennzeichnend ist die 1. Folgeziffer nach der Dienstkennziffer (z.B. 0900). Lediglich 0900-0… Rufnummern sind frei tarifierbar. Hier kann der Diensteanbieter festlegen, welches Entgelt er für sein Angebot erheben möchte. Die übrigen Folgeziffern dürfen jedoch nur maximal E 2.-- kosten. Der Diensteanbieter ist an bestimmte Regeln gebunden, bei deren Nichteinhaltung die Rufnummer gesperrt werden kann.
Daher gilt nach herrschender Meinung § 1 PrANgV nicht,
es gibt aber Ausnahmen in der Rechtsprechung.
Meines Wissens müssen bei allen Sondernummern die Kosten angegeben werden. Aus diesen Gründen muss ich bei allen Werbematerialien, die ich erstelle, selbst bei einer 0800-Rufnummer darunter KOSTENLOS schreiben (Hinweis vom RA).
Wobei es wahrscheinlich nicht so schlimm ist, solange dem Verbraucher nichts zu seinem Ungunsten passiert - sprich: viele Service-Nummern sparen dem Verbraucher sogar Geld.
(z.B. 0180-5… =
24ct/min). Die Gebührensätze sind von der BnetzA
(Bundesnetzagentur) festgelegt.
0180-5 kostet 12 Ct / Min, nicht 24. Steht übrigens auch so in deinem Link.
Anschlussfrage: Wenn jemand eine 0180-5-Nummer angibt und darunter schreibt „Bundesweit zum Ortstarif“, ist es damit getan?
Gibt es keine Hinweise auf genaue Kosten.
Ist „Ortstarif“ nicht immer gleich. Bei der Telekom gibt es da eine Spanne von 0 Ct / 1,5 Ct bis 3,9 Ct, andere Anbieter haben vielleicht wieder ganz andere Preise.
Selbst im ungünstigsten Telekom-Tarif kostet die 0180-5-Nummer immer noch mehr als der Ortstarif von daher ist diese „Ortstarif“-Angabe doch schlicht und ergreifend falsch, oder?
(z.B. 0180-5… =
24ct/min). Die Gebührensätze sind von der BnetzA
(Bundesnetzagentur) festgelegt.
0180-5 kostet 12 Ct / Min, nicht 24. Steht übrigens auch so in
deinem Link.
Du hast recht, ich habe mich vertan (In Gedanken rechne ich immer noch in DM und Pfennig
Anschlussfrage: Wenn jemand eine 0180-5-Nummer angibt und
darunter schreibt „Bundesweit zum Ortstarif“, ist es damit
getan?
Nein, denn wie du schon ausführst, ist der „Ortstarif“ bei unterschiedlichen Anbietern ja verschieden. Korrekt müßte die Ansage den tatsächlichen Preis enthalten oder den Hinweis „aus dem Netz der Telekom“
Im Übrigen ist eine Preisansage nur dann zwingend vorgeschrieben, wenn der Anbieter den Preis frei festlegen kann, also bei 0190-0 bzw 0900-0, da die Preise für die übrigen Dienste ja festliegen.
Daher gilt nach herrschender Meinung § 1 PrANgV nicht,
es gibt aber Ausnahmen in der Rechtsprechung.
Meines Wissens müssen bei allen Sondernummern die Kosten
angegeben werden. Aus diesen Gründen muss ich bei allen
Werbematerialien, die ich erstelle, selbst bei einer
0800-Rufnummer darunter KOSTENLOS schreiben (Hinweis vom RA).
Wie gesagt, die einen sagen so, die anderen so. Wenn man immer angibt, ist man auf der sicheren Seite. Das LG Itzehoe zB sieht die Angabepflicht auch bei 0180-Nummern:
Die Preisangabenverordnung spricht aber eine andere Sprache. Da der Anbieter bei 0180-Nummern nichts kassiert, ist nach hM auch keine Leistung vorhanden, für welche der Preis anzugeben wäre.
Muß man bei Angabe dieser überteuerten Servicenummern
(0180/0190/0900/0137/…) nicht immer auch angeben wieviel sie
Kosten?
Die Sache ist, dass es sich bei 01802 und 01805 keineswegs um
„überteuerte“ Servicenummern handelt und schon gar nicht um
Ein normales Ferngespräch kostet im Tagesdurchschnitt (Call by Call natürlich) etwa 1ct/min. Sind dann 12ct/min nicht schon fast Wucher, das meine ich mit überteuert. Abgesehen von den Tarifen ohne Zeitanteil, kostet ein Gespräch mit diesen Nummern immer mindestens das dreifache eines normalen Gesprächs. (Wer bekommt denn das Geld, wenn nicht derjenige, dem die Nummer gehört?)
sogenannte „Mehrwertdienste“. Der Radiosender verdient nicht
einen der 12 Cent pro Minute, die so ein 01805-Gespräch
kostet. Daher gilt nach herrschender Meinung § 1 PrANgV nicht,
es gibt aber Ausnahmen in der Rechtsprechung.
Beim Radiosender war es 0137…
anderer Weltfußballverband
Wenn du noch einen 7. Mann für die Vereinsgründung in D brauchst, melde dich bei mir…