Zahlen mit Scheck...
Von: , Frage gestellt am Sa, 12. Aug 2000
Hallo zusammen,
ist eigentlich ein Gastwirt, ein Händler usw. verpflichtet, einen Euroscheck anzunehmen oder kann er von mir verlangen, mit Bargeld zu zahlen?
Gruß, Bea
Hallo zusammen,
ist eigentlich ein Gastwirt, ein Händler usw. verpflichtet, einen Euroscheck anzunehmen oder kann er von mir verlangen, mit Bargeld zu zahlen?
Gruß, Bea
Niemand ist verpflichtet Schecks zu akzeptieren. Ein Gewerbetreibender kann seine Zahlungskonditionen frei bestimmen.
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Niemand ist verpflichtet Schecks zu akzeptieren. Ein
Gewerbetreibender kann seine Zahlungskonditionen frei
bestimmen.
Obwohl eigentlich blödsinn. Ein Euroscheck ist genauso gut wie Bargeld. Manche nehmen dafür eine Einlösegebühr von 0,50 DM.
Allerdings würde ich einen Scheck in geringer Höhe auch nicht akzeptieren. Für 20,-DM zur Bank zu gehen halte ich nicht für angemessen.
Gruß
roland
Obwohl eigentlich blödsinn. Ein Euroscheck ist genauso gut wie
Bargeld. Manche nehmen dafür eine Einlösegebühr von 0,50 DM.
Allerdings würde ich einen Scheck in geringer Höhe auch nicht
akzeptieren. Für 20,-DM zur Bank zu gehen halte ich nicht für
angemessen.
Gruß
roland
Sehe ich ganz bestimmt nicht so ! Schecks können "platzen", auch Euroschecks. Zwar wird je Euroscheck für DM 400 garantiert, aber Ärger haben Sie in dem Fall trotzdem. Hinzu kommt, daß Schecks erst nach einigen Tagen als gutgeschrieben gelten, eben wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Wenn Sie sofort über den Scheckbetrag verfügen wollen ist das nur im Rahmen ihrer eigenen Bonität möglich, andernfalls müssen Sie warten bis das Geld von der bezogenen Bank tatsächlich eintrifft. Schecks können auch gesperrt werden, und dann laufen Sie Ihrem Geld ewig nach ! Mit anderen Worten: Wenn ich Schecks einlöse habe ich mein Geld erst nach einigen Tagen; bei Barzahlung sofort ...
Ich sprach von Euroschecks. Da brauchen Sie nicht hinterher zulaufen oder zu warten. Das andere sind Verrechnungsschecks.
Ich sprach von Euroschecks. Da brauchen Sie nicht hinterher
zulaufen oder zu warten. Das andere sind Verrechnungsschecks.
Auch Euroschecks sind nicht mit Bargeld zu vergleichen.
Beispiel 1: Ich verkaufe am Samstag mein altes Auto gegen DM 400,-- bar.Mit den 400,-- gehe ich in die nächste Kneipe und versaufe das Geld.
Beispiel 2: Ich verkaufe am Samstag mein altes Auto gegen einen Euroscheck über DM 400,--. Mit dem Scheck gehe ich in die nächste Kneipe und versuche mich zu besaufen. Der Wirt wird mir den Weg zur Tür zeigen, da er einen Scheck, schon gar nicht ohne Vorlage der dazu passenden Scheckkarte, nicht akzeptieren wird. Er weiß nicht ob der Scheck ggf. gestohlen ist, ob die Unterschrift mit der auf der Karte übereinstimmt etc. etc.
Ich finde schon, dass sich hier ganz unterschiedliche Situationen ergeben. Mit Bargeld kann man einen drauf machen, mit einem Scheck muß ich bis Montag warten, zur Bank gehen, den Scheck einlösen usw.
Und wer möchte schon erst am Montag in die Kneipe ?
Gruß
Matthias
Hi Bea,
Der Gastwirt ist nur verpflichtet gesetzliche Zahlungsmittel (Bargeld) anzunehmen.
Anders sieht es aus, wenn er an seinem Eingang kenntlich macht, das er ec-Karten oder Kreditkarten aktzeptiert (Aufkleber o.ä.). Dann ist er verpflichtet auch diese anzunehmen.
Übrigens sind auch Tankstellen dazu verpflichtet 1000,-DM Scheine anzunehmen, da sie ja gesetzliches Zahlungsmittel sind, auch wenn die Pächter das nicht so gerne sehen!!
Michael
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