Ich weiß zwar nicht, ob ich mit meiner Frage hier richtig bin, aber ich versuch es mal:
Unser zweijähriger Sohn ist ganz versessen auf Motorräder aller Art. Papas Roller läßt er gar nicht mehr in Ruhe! Einmal ist mein Mann mit ihm auf dem Bürgersteig ganz langsam gefahren - der Kleine hat vor ihm gestanden - seitdem gibt der Mini keine Ruhe mehr.
Jetzt interessiert mich mal die Rechtslage - ab welchem Alter eigentlich „von Rechts wegen“ das Mitfahren auf dem Motorrad gestattet ist. Ich kann mir kaum vorstellen, daß es hierfür hierzulande KEINE ganz genaue Regelung gibt!
Wenn auf dem Motorrad ein Kindersitz angebracht ist, spricht eigentlich nichts dagegen.
Aber nicht vorne auf dem Trittbrett.
Viel Spass dem kleinen
Gruß
roland
mitfahren ist nur gestattet, wenn fuer den Mitfahrer ein Sitzplatz vorhanden ist und der Mitfahrer die fuer ihn vorgesehenen Fussrasten/Trittbretter erreichen kann (es sei denn, es existiert ein zugelassener Kindersitz).
Hallo,
es gibt in Deutschland tatsächlich keine genaue Altersgrenze für das Mitnehmen von Kindern.Aber Sie müssen einen eigenen Sitzplatz haben und die Fussrasten sicher erreichen können,so sagt mein Freund,der Polizist.Oder man montiert einen Kindersitz ( TÜV ),sieht aber Sch… aus und das Fahrverhalten des Zweirads geht Richtung Einbauküche.
Bei meinen Kiddies war so mit 6-7 Jahren die Grösse fürs mitnehmen erreicht.In dem Alter sind die lieben Kleinen auch schon so vernünftig,das sie nicht nach 5 Minuten rumzappeln,weil sie nicht mehr sitzen können oder hinter dir Mist machen,was du beim fahren eventuell nicht bemerkst.
Also lieber noch was warten,oder nur auf Privatgelände ganz vorsichtig fahren.
Gruss Klaus