Hallo zusammen,
nehmen wir den fiktiven Fall an, dass in einer Wohnanlage ein Tiefgaragenabgang vom Bauträger „nicht nach den Regeln der Technik“ (nach Einschätzung der Eigentümer) ausgeführt wurde. Die Mängel am Abgang, der übrigens im Freien steht - führen dazu, dass es in den Tiefgaragenabgang hinein regnet, weil die Glasüberdachung leckt (nach 4 Jahren verwitterte Dichtungen, abfallenden Schutzbleche, vermodernde Holz-Unterfütterung etc.). Abgesehen davon, dass die Betontreppe dadurch verwittert (Risse bekommt), sind die Treppenstufen im Winter vereist und das Benutzen der Treppe ist lebensgefährlich.
Nehmen wir an, die Eigentümer haben über die Hausverwaltung die Mängel seit 6 Monaten beim Bauträger angezeigt, eine Anerkennung der Mängel und eine Behebung gefordert. Der Bauträger würde jetzt nach 6 Monaten (nach einer Ortsbegehung) sagen, dass er zwar einige der Mängel aus „Kulanz“ behebt, jedoch die Mängel als solche nicht anerkennt.
Wer haftet, wenn sich jemand auf der vereisten Treppe ein Bein bricht?
Wie würdet Ihr in einem solchen Fall (auch im Hinblick auf den Ablauf der Gewährleistung nach 5 Jahren) verfahren? Ist ein Gutachten notwendig? Wer hätte die Beweispflicht?
Für ein paar Ideen und Einschätzungen für einen solchen fiktiven Fall wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße
Andreas