Gefährdung durch unsachgemäße Bauausführung

Hallo zusammen,

nehmen wir den fiktiven Fall an, dass in einer Wohnanlage ein Tiefgaragenabgang vom Bauträger „nicht nach den Regeln der Technik“ (nach Einschätzung der Eigentümer) ausgeführt wurde. Die Mängel am Abgang, der übrigens im Freien steht - führen dazu, dass es in den Tiefgaragenabgang hinein regnet, weil die Glasüberdachung leckt (nach 4 Jahren verwitterte Dichtungen, abfallenden Schutzbleche, vermodernde Holz-Unterfütterung etc.). Abgesehen davon, dass die Betontreppe dadurch verwittert (Risse bekommt), sind die Treppenstufen im Winter vereist und das Benutzen der Treppe ist lebensgefährlich.

Nehmen wir an, die Eigentümer haben über die Hausverwaltung die Mängel seit 6 Monaten beim Bauträger angezeigt, eine Anerkennung der Mängel und eine Behebung gefordert. Der Bauträger würde jetzt nach 6 Monaten (nach einer Ortsbegehung) sagen, dass er zwar einige der Mängel aus „Kulanz“ behebt, jedoch die Mängel als solche nicht anerkennt.

Wer haftet, wenn sich jemand auf der vereisten Treppe ein Bein bricht?
Wie würdet Ihr in einem solchen Fall (auch im Hinblick auf den Ablauf der Gewährleistung nach 5 Jahren) verfahren? Ist ein Gutachten notwendig? Wer hätte die Beweispflicht?

Für ein paar Ideen und Einschätzungen für einen solchen fiktiven Fall wäre ich sehr dankbar!

Viele Grüße
Andreas

Wer haftet, wenn sich jemand auf der vereisten Treppe ein Bein
bricht?

Eigentümer.

Wie würdet Ihr in einem solchen Fall (auch im Hinblick auf den
Ablauf der Gewährleistung nach 5 Jahren) verfahren?

Verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen.

Ist ein
Gutachten notwendig?

Ja. Am besten gleich im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens, da dieses die Verjährung hemmt.

Wer hätte die Beweispflicht?

Eigentümer.

Ciao, Wotan

Danke für die klare Antwort, Wotan!
Was ist ein selbständiges Beweisverfahren?

Viele Grüße
Andreas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Was ist ein selbständiges Beweisverfahren?

Das ist hier

http://www.fensterberater.de/Page165.htm

ganz verständlich erklärt.

Ciao, Wotan

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Besser konnte man es nicht beschreiben, danke!

Kann ein einzelner Eigentümer der ETG ein selbständiges Beweisverfahren gegen den Bauträger anstreben, wenn er ein Risiko für seine Gesundheit sieht (Stichwort: vereiste Kellertreppe)?

Viele Grüße
Andreas