Hi Experten,
müssen bei einem grundbuchmäßig eingetragenem unentgeltlichem lebenslangem Dauerwohnrecht die folgende anteiligen Umlagen (ca. 25%) gezahlt werden?
(Die Einliegerwohnung hat 25% der Gesamthausfläche):
Heizkosten, Wasser/Kanalgebühren, Stromkosten, Grundsteuer, Müllabfuhr, Brandversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Hauswart, Treppenreinigung, Gartenpflege, Schornsteinfeger, Wartung Heizungsanlage, Wartung elektr. Hauseinrichtungen, Verbrauchsmaterial für Gemeinschaftseinrichtungen, Reparaturen am Haus, Kontoführungsgebühren, Anliegerkosten für Hangsicherungsmaßnahmen durch die Stadt erhoben.
Falls ja, welche Umlage-Positionen werden zu Unrecht von dem Hauseigentümer verlangt?
-) rolio