Herr A schuldet Herrn B einen Geldbetrag, den er im Moment sicher nicht zurückbezahlen kann. Im Darlehensvertrag steht folgender Satz: „Die Gesamtschuld werde ich in jedem Fall zurückzahlen, sie wird nie Teil eines eventuellen persönlichen Insolvenzverfahren und bleibt davon unberührt.“
Herr B hat Herrn A vor einiger Zeit den Rat gegeben, eine Schuldnerberatung aufzusuchen, da dieser mit seinen Geldproblemen nicht mehr zurechtkam.
Nun hat Herr A den Kontakt zu Herrn B abgebrochen. Deshalb möchte Herr B einen Mahnbescheid beantragen, um sich auf jeden Fall das Recht auf sein Geld zu sichern. Könnte es Probleme geben, wenn inzwischen die Privatinsolvenz läuft?
herr A hat hoffentlich die schuld gegen B im gläubigerverzeichnis korrekt angegeben! für die korrektheit hat er unterschrieben, m.E. sogar mit eidesstattlicher versicherung. da bin ich aber gerade nicht sicher. wird B nun bevorzugt bezahlt, dann ist das eine verbotene gläubigerbegünstigung. das ganze sollte schnellstens korrigiert werden.
herr A hat hoffentlich die schuld gegen B im gläubigerverzeichnis korrekt angegeben! für die korrektheit hat er unterschrieben, m.E. sogar mit eidesstattlicher versicherung. da bin ich aber gerade nicht sicher.
Ja, ist meines Wissens an Eides Statt.Er darf keinen Gläubiger vergessen, der Betrag ist zweitrangig wichtig, den nennt der Gläubiger schon bei der Anmeldung. Ich kenne aber Fälle, da haben Leute über hundert Gläubiger, zum Teil sind Verbindlichkeiten schon älter als 20 Jahre. Wenn da einer aus Versehen vergessen wird, wird das dem Schuldner wohl kaum zum Verhängnis gereichen, es sei denn, er war nicht sorgfältig.
wird B nun bevorzugt bezahlt, dann ist das eine verbotene gläubigerbegünstigung. das ganze sollte schnellstens korrigiert werden.
Und wenn A dem B während des Insolvenzverfahrens etwas zahlt, riskiert er damit eine Versagung der Restschuldbefreiung.
B ist ein ganz normaler Gläubiger, die Forderung eine ganz normale Insolvenzforderung. Der Passus mit „nicht Teil eines Insolvenzverfahrens“ hat soviel Bestand wie „der Arbeitnehmer muss täglich 18 Stunden anwesend sein und darf nicht die Toilette aufsuchen“ in einem Arbeitsvertrag.