Wenn ich mit einem RA darüber diskutiere pb er meinen Fall ünernimmt oder nicht. Ist das Gebühren Pflichtig ?
Wenn ich mit einem RA darüber diskutiere pb er meinen Fall
ünernimmt oder nicht. Ist das Gebühren Pflichtig ?
Eine erste Fallbesprechung dürfte so in der Regel 60,-DM kosten.
roland
Frage beim RA kostet nichts; aber die Antwort
Nur die Frage, OB ein Rechtsanwalt ein Mandat übernimmt, ist nicht gebührenpflichtig. AUSNAHMSWEISE auch nicht die Antwort, denn diese muß praktisch immer lauten: Ja. (Die berühmten Ausnahmen: Arbeitsüberlastung oder Vorschuß nicht gezahlt).
Sobald aber darüber „diskutiert“ wird, welche Aussichten die Sache hat, sogar schon die ANTWORT auf die Frage, ob es Sinn hat, einen Rechtsanwalt einzuschalten, löst eine Gebühr nach § 20 Abs. 1 BRAGO aus (maximal DM 350,- zzgl. DM 40,- Portopauschale zzgl. DM 56,- MWSt.).
Wer kein Geld hat, tut gut daran, VORHER zum Amtsgericht seines Wohnorts zu gehen und sich einen sog. Beratungsschein, § 6 BerHG zu besorgen; dann kostet die Erstberatung nur noch DM 20,-; § 8 Abs. 1 BerHG.
Django
Danke Roland , Martin
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Danke für Deine kompetente Antwort. Da muß ich wohl in den sauren Apfel beißen.
Aber, muß er Honorarforderungen nicht v o r dem Gespräch bekannt geben ?
MfG aus Cölln
Martin
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Jain
Danke für Deine kompetente Antwort. Da muß ich wohl in den
sauren Apfel beißen.
Aber, muß er Honorarforderungen nicht v o r dem Gespräch
bekannt geben ?
Daß Anwaltstätigkeit Honorar kostet, hat man zu wissen. Wie hoch die Forderung sein wird, muß man erfragen. Ich handhabe es so, daß ich mir ausdrücklich die Zustimmung des Mandanten einhole, bevor ich Handlungen unternehme, die Gebühren auslösen.
Django