Hallo alle zusammen !
Folgender Fall:
Person A (minderjährig, vertreten durch die Kindesmutter) verklagt B wegen Kindesunterhalt. A bekommt Prozesskostenhilfe und verliert den Prozess daraufhin. Nun trägt die PKH Ihre Anwaltskosten und die Gerichtskosten.
Die Kosten des Anwaltes von Person B müsste A nun tragen. Da diese aber nichts hat, wird B diese wohl selbst zahlen müssen, da er als Auftraggeber gegenüber seinem Anwalt zahlungspflichtig wäre.
Gibt es eine Möglichkeit für Person B die Kosten von A wiederzuholen ? Wer tritt dann für diese Kosten ein (A ist ja minderjährig). Die Kindesmutter, die den ganzen Prozess angezettelt hat ? Kann B die Kosten von der KM einfordern (so nach dem Motto „Eltern haften für Ihre Kinder“) ?
Vielen Dank für eure Tipps !
Olli