Verein und Geldeinnahmen

Hallo liebe Rechtsexperten,

ich würde gerne einen Sachverhalt klären.

Ein eingetragener Verein (KfZ-Schrauber) will Geld verdienen um Anschaffungen, Material, Rechnungen, Miete etc. zu bezahlen.

Einnahmemöglichkeiten wären Fahrdienste in historischen Fahrzeugen, Einnahmen aus Werbung (Reklameschild auf dem Vereinsgelände)und die Vermietung von Vereinseigentum (Maschinen/deren Nutzung)sowie Dienstleistungen in Form von handwerklicher Arbeit.

Der Verein will keinen Gewinn erzielen sondern neue Anschaffungen und laufende Kosten decken.

Was muss dabei beachtet werden und was darf der Verein nicht tun.

Gruß

Michael

Auch hallo.

Ein eingetragener Verein (KfZ-Schrauber) will Geld verdienen
um Anschaffungen, Material, Rechnungen, Miete etc. zu
bezahlen.

Einnahmemöglichkeiten wären Fahrdienste in historischen
Fahrzeugen, Einnahmen aus Werbung (Reklameschild auf dem
Vereinsgelände)und die Vermietung von Vereinseigentum
(Maschinen/deren Nutzung)sowie Dienstleistungen in Form von
handwerklicher Arbeit.

Der Verein will keinen Gewinn erzielen sondern neue
Anschaffungen und laufende Kosten decken.

…also wie ein gemeinnütziger Verein agieren.

Was muss dabei beachtet werden und was darf der Verein nicht
tun.

Das das eingenommene Geld (Spenden, Beiträge, obige Ideen,…) legal erworben sein muss dürfte klar sein. Im Falle der Missachtung haftet der 1. Vorsitzende hier mit seinem Privatvermögen.
Ausserdem darf das Geld nur für Vereinszwecke verwendet werden. Stichwort: Kassenprüfung zur Jahreshauptversammlung.
Und es dürfen Vermögen und Rücklagen gebildet werden.

Was den e.V. Status selbst angeht: keine Ämterhäufung innerhalb des geschäftsführenden Vorstands. Und die von der Satzung vorgegebenen
Posten müssen besetzt sein, speziell im gesch.führ. Vorstand.

HTH
mfg M.L.

Hallo,
Du willst ja wohl vor allem die steuerliche Seite wissen.
Vorbemerkung: nur weil man e.V. ist, ist man nicht automatisch gemeinnützig und deshalb auch nicht automatisch steuerbegünstigt. Die Gemeinnützigkeit muss beantragt werden.
Dabei sind auseinander zu halten:

Beiträge

Zweckbetrieb
(in Deinem Fall evtl. Oldtimer-Rundfahrten)

Wirtschaftsbetrieb
(in Deinem Fall wohl der Verleih von Werkzeugen etc.)

Übrigens kann auch die Rücklagenbildung durchaus problematisch sein.
Und mit Gewinn hat das auch nicht viel zu tun.

Das ist so komplex, dass Ihr euch an einen Steuerberater wenden solltet.
Für einen ersten Überblick schau mal hier:
http://www.ratgeber-steuer24.de/Besteuerung_des_geme…

Gruß
Peter

Hallo,
das Vereinssteurrecht ist nicht ohne, ich bin selbst in unserem Verein der Kassenwart und ohne unseren Steuerberater aufgeschmissen - wobei die „Besteuerung“ unser Verein aufgrund relativ hoher Umsätze auch nicht ganz einfach zu handhaben ist.

Ein paar Basics. Wie Markus geschrieben hat, gibt es den Zweckbetrieb (7% MWST) sowie den wirtschaftlichen Gesamtbetrieb (16 % MWST). Hinzu kommt der ideele Bereich, etwa Mitgliedsbeiträge (MWST-frei)und die sogenannten neutralen Posten, wie Spenden.
Nun darf, zumindest bei uns, der wirtschaftliche Gesamtbetrieb einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Ansonsten Gemeinnützigkeit weg und hiermit auch die Steuerbegünstigung. Zudem gelten bestimmte Verhältnisse, beispielsweise dürfen die Ausgaben in einem Bereich die Einnahmen nicht überschreiten etc etc. Alles in allem je nach Höhe der Umsätze kompliziert genung, um auf die Hilfe des Steuerberaters zuzückzugreifen.
Grüße Alex