Rechtslage bei markennamen

hallo x-perten
wenn jemand vor hat ein fahrzeug zb motorrad zu gestalten (also ein fertiges umzubauen) und möchte, weil der jenige fan einer bestimmten firma/band/film etc ist auch diese/s zum mittelpunt machen.
wie ist da die rechtslage
darf man das ohne bei der entsprechenden firma/band machen oder muss man um eine strafe abzuwenden sich erst die schriftliche erlaubnis der entsprechenden stelle einholen?
hoffe es ist nicht zu kompliziert erklärt
danke im vorraus

grüße aus münchen
Jason

hi jason,

hier sollte das markengesetz aufschluß bieten. vorrangig §§ 14 - 16 http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/markeng/

im grunde ist bei eingetragenen marken „verboten“ mit der marke eines anderen geld zu verdienen. in den §§ steht immer „auf Waren oder Dienstleistungen“ … die schutzrichtung des gesetzes ist es, auf kosten einer marke eines dritten geld zu machen.

sofern du dein hobel rein für private zwecke baust, hast du kein problem. sobald aber ein bild von dem gerät in einer tuningzeitschrift auftaucht (und du 20 EUR dafür erhälst) hast du aber ein problemchen. insoweit solltest du dich bei der geschützten unternehmung als flammender fan ausgeben. ggf. dein projekt kurz darstellen (skizze) und fragen ob sie was dagegen haben. am besten dazu das angebot ein foto vom fertigen objekt kostenfrei zu überlassen und die bestätigung, dass mit dem gerät keinerlei geld verdient werden soll.

gruss vom

showbee

Dankeschön
hi showbee
danke dir. war sehr hilfreich.

gruß aus München

Jason