Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste müssen bei Aufnahme ihrer Tätigkeit ein polizeiliches Führungszeugnis und eventuell eine Schufa-Auskunft vorlegen.
Ist es rechtskonform, daß diese Dokumente vom Arbeitgeber im Original oder in Abschrift an den Auftraggeber (derjenige, der die Sicherheitsdienstleistung in Anspruch nimmt) weitergegeben werden?
Wie kann gegen diese Weitergabe der Dokumente vorgegangen werden?
Hallo,
was steht denn diesbezüglich in Deinem Arbeitsvertrag?
nicki
was steht denn diesbezüglich in Deinem Arbeitsvertrag?
Im Arbeitsvertrag steht, daß sowohl Schufa-Auskunft als auch polizeiliches Führungszeugnis dem Arbeitgeber vorzulegen sind. Aber da steht nichts davon, daß die Dokumente auch an den Auftraggeber weitergegeben werden können…
Gruß
Weber
Hi,
dies ist sehr schwer zu beantworten.
Ich weiß z.B. von einem priv. Sicherheitsdienst Ponts bei dem die US Army als Auftraggeber diese Daten ausdrücklich verlangt.
Des Weiteren werden die Leute des Sicherheitsdienstes regelmäßigen
Rauschgiftkontrollen unterzogen und Beziehungen zu US-Militärangehörigen und deren Familienangehörigen strengstens untersagt.
Wer dagegen verstößt wird fristlos gekündigt.
Arbeitgerichte haben diese Vorgehensweise gebilligt.
Wende Dich wegen Deiner Frage an Deinen Betriebsrat.
nicki
Hallo Kai,
ja das ist es,weil du nämlich mit deinem Arbeitsvertrag bei der Security auch darin einwilligst,das dieses weitergegeben wird.
Schließlich haben die Auftraggeber der Sicherheitsfirmen ein
Interesse daran,das sie „Saubere“ Mitarbeiter bekommen…
Und nur einmal ganz am Rande Bemerkt:
„Sche****e“ fällt immer nach unten…
Wenn jemand „Dreck am Stecken hat“,kann der das nicht wirklich
„geheim halten“…
Dafür sind die „Dienstwege“ in mancher Firma viel zu kurz…
)
mfg