Mal angenommen, es würde diesen Fall geben:
Person X ist sauer auf Person Y und schreibt deshalb einen nicht netten Brief mit dem Inhalt „Dumme Kuh“ und das Wort, das mit A anfängt, fällt auch. Mal angenommen X übertreibt es ein wenig, und spricht von Entzug der Lebensberechtigung. (War aber nur als Spass gemeint, ist wohl aber von X übers Ziel hinausgeschossen – weiß man nun auch! Zu makaber vermutlich.) Der Brief ist aber nicht handschriftlich verfasst, enthält keinen Namen, keine Unterschrift und keinen Absender. Wenn X nun eine Anzeige erhalten würde, was würde dann passieren?
Wie sollte sich X verhalten? Braucht er einen Anwalt?
Soll X am besten alles abstreiten? (Die Tatsachen, dass sich X und Y früher – vor mehreren Jahren – mal begegnet sind und stritten, ist bekannt und liesse sich nicht verneinen.) Daraus könnte man doch ein Indiz oder Schuld ableiten… Könnte das einen Richter/in beeinflussen?
Mal angenommen Person X hat sich noch nie etwas zu schulden kommen lassen (geschweige denn persönliche Konfrontationen mit anderen gehabt!!! auch nicht gegen Y)
Was soll X gegenüber der Polizei aussagen?
Müsste Y nicht beweisen, von wem der Brief stammt?
Wie kann Y dies beweisen?
Könnte da nicht jeder von jedem etwas behaupten.
Man könnte die Frage auch anders herum stellen: Mal angenommen, Y würde jemanden in Verdacht haben, würde es dann für Y Sinn machen, die Anzeige bei der Polizei aufzugeben? Denn Y müsste sich auch fragen lassen, wie Y zu der Meinung kommt, dass es gerade die eine Person gewesen sein soll. Was könnte Y da tun? Oder beweisen? Oder worauf würde es letztendlich hinaus laufen? Bzw. wie reagiert die Polizei darauf?
Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar!!!
Viele Grüße auch Euch!
John
Bei einer einfachen Beleidigung wird es wohl nie zu einem Gerichtsverfahren kommen, weil hier kaum ein Staatsanwalt jemals Anklage erheben wird. Wenn der Beleidigte allerdings sehr sauer ist, steht ihm u.U. der Weg der Privatklage offen. Dann ist er quasi der Staatsanwalt und kann das ganze vor den Strafrichter bringen.
Ganz kurz: Beleidigungen im Privatbereich bleiben meist
folgenlos, da das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung
nicht gegeben ist.
da aber zur Verfahrenseinstellung gem. $ 153 StPO auch die geringe Schuld des Täters Voraussetzung ist, ist das in diesem Fall mal nicht ganz so einfach. Wer sich ein Zettelchen nimmt, dieses mit netten Beleidigungen füllt und dann dem Empfänger zukommen läßt, ist anders zu beurteilen, als jemand, der dem Saufkumpan, der dem Köbes das letzte Bier vom Tablett stibitzt, ein fröhliches „Du dumme Sau“ zuruft.
Beleidigung, Bedrohung
Hallo,
Danke für eure Antworten!
Wie sieht es denn mit der erwähnten (scherzhaft gemeinten) Zeile „Entzug der Lebensberechtigung…“ in dem angenommenen Brief aus? Daraus wird Bedrohung abgeleitet. (War im Ausgangsposting wohl nicht deutlich hervorgehoben, sorry.) (Nebenbei mal angenommen, beide Beteiligten sind Zivilpersonen, also keine Repräsentanden des Staates.) Das ändert die Lage ein wenig…? Oder viel???
Was meint ihr dazu?
Ganz kurz: Beleidigungen im Privatbereich bleiben meist
folgenlos, da das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung
nicht gegeben ist.
da aber zur Verfahrenseinstellung gem. $ 153 StPO auch die
geringe Schuld des Täters Voraussetzung ist, ist das in diesem
Fall mal nicht ganz so einfach. Wer sich ein Zettelchen nimmt,
dieses mit netten Beleidigungen füllt und dann dem Empfänger
zukommen läßt, ist anders zu beurteilen, als jemand, der dem
Saufkumpan, der dem Köbes das letzte Bier vom Tablett
stibitzt, ein fröhliches „Du dumme Sau“ zuruft.
Bei einer mündl. Beleidigung wie bei der hier beschriebene Situation unter Saufkumpanen gibt es vermutlich viele Zeigen. So dass - wenn es zu einem Prozeß kommt - der Sachverhalt bzw. die Beweislage doch eindeutig sein müsste. Oder wie ist es zum Vergleich (bei „Bedrohung“), wenn der eine zu seinen Saufkumpanen sagen würde: „Gib mir das Bier, oder ich schaller dir eine“
Wenn jemand eine andere Person aber schriftlich (mittels dieses Zettelchens) beleidigt und kein Name oder Absender draufsteht, wie ist dann die Situation? Woher bzw. wie kann der Beleidigte es wissen (oder beweisen), von wem der Zettel stammt? Ich meine, dann ist der Beweis doch gar nicht so klar, wer das gewesen sein könnte…? Oder der Beweis ist vielleicht gar nicht zu führen??? Wie reagiert ein Staatsabwalt bzw ein Gericht dann?
Oder würden Indizien reichen? Z.B. dass zwei Personen mal Streit hatten. Was würde da ausreichen?
Vielleicht wisst ihr hierzu ja auch etwas…
Oder stehe gerade total auf dem Schlauch und betrachte das (als nicht-Jurist) von der vollkommen falschen Seite…?
Was würdet ihr dem Betroffenen X raten zu tun? Auch in Bezug auf Aussagen gegenüber der Polizei (Vorladung).