Neue Straßenlaternen bezahlen?

Hallo,

in einer Straße wurden neue Staßenlaternen angebracht. Nun hat jeder Anwohner eine Rechnung über einen Anteil bekommen die sofort zu begleichen ist. Ist sowas überhaupt zulässig? Muß der Anwohner etwas bezahlen was er nicht haben wollte?

Hallo,

in einer Straße wurden neue Staßenlaternen angebracht. Nun hat
jeder Anwohner eine Rechnung über einen Anteil bekommen die
sofort zu begleichen ist. Ist sowas überhaupt zulässig? Muß
der Anwohner etwas bezahlen was er nicht haben wollte?

Schau mal hier, was so alles möglich ist
http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/20050127/b_…

Zitat
„Laut § 8 des Kommunalen Abgabengesetzes NRW werden die Bürger an den Kosten von Sanierungen von Straßen, Wegen und Plätzen beteiligt, sofern die Kommune mit der Baumaßnahme die öffentliche Einrichtung nicht nur instand gesetzt, sondern auch verbessert hat. Sie kann dann insgesamt 50 Prozent der Kosten auf die Bürger abwälzen.“

Gruß
Stefan

Die Gemeinde Seevetal hat schlappe 18 Jahre gebraucht, um diese Frage zu klären!
Siehe http://www.abendblatt.de/daten/2005/11/09/501290.html

Anscheinend sind diese Kosten umlagefähig. Ob das für ganz D gilt, weiß ich nicht.

Gruß,

Axel

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