Hallo allerseits,
kann ein EU-Buerger sein Kfz im europaeischen Ausland zulassen und versichern?
Muss er dazu dort einen Haupt- oder nur einen Zweitwohnsitz besitzen?
Kann man damit den deutschen TUEV uebergehen?
Gruss
Desperado
Hallo allerseits,
kann ein EU-Buerger sein Kfz im europaeischen Ausland zulassen und versichern?
Muss er dazu dort einen Haupt- oder nur einen Zweitwohnsitz besitzen?
Kann man damit den deutschen TUEV uebergehen?
Gruss
Desperado
Hallo,
kann ein EU-Buerger sein Kfz im europaeischen Ausland zulassen
und versichern?
Klar kann er, wenn er dort einen Haupt bzw Zweitwohnsitz hat.
Muss er dazu dort einen Haupt- oder nur einen Zweitwohnsitz
besitzen?
Das ist egal, das Auto wird in dem Fall dort gemeldet, wo es die meiste Zeit gefahren wird. Wenn es jetzt 3 Monate (oder waren’s 6) am Stück in Deutschland ist, muß es aber in D angemeldet werden.
Kann man damit den deutschen TUEV uebergehen?
Klar, wenn du ein Auto im Ausland anmeldest, kann der Tüv dich kreuzweise, dafür ist dann aber der Tüv des Landes, in dem das Auto dann gemeldet ist, zuständig.
Gruß
Sticky
Hallo,
Klar kann er, wenn er dort einen Haupt bzw Zweitwohnsitz hat.
Wie Du unten beschrieben hast muss das Kfz ab 3 bzw. 6 Monaten Fahrzeit in D gemeldet sein. Gilt das nicht auch fuer z.B. die Tschechei wenn ich mein Auto dort das ganze Jahr habe (z.B. wegen einer Freundin dort) aber keinen offiziellen Wohnsitz?
Welche Formalitaeten muss man bei der Registrierung im Ausland beachten?
Gruss
Desperado