Hallo Experten,
Person A hat bei der Geburt seines Sohnes die Vaterschaft anerkannt und fleißig 18 Jahre lang Unterhalt gezahlt.
Vor kurzem war die Mutter des Sohnes so besoffen, daß sie ihrem Sohn gesteckt hat, A sei nicht sein Vater. A hat dies mittlerweile auch erfahren. Der leibliche Vater ist bekannt!
Welche Chancen hat A jetzt, den gezahlten Unterhalt vom leiblichen Vater zurückzufordern bzw wie weit kann das gehen (ich meine jetzt welcher Teil des Unterhaltes eventuell verjährt ist)?
Gruß
Sticky
Hi Sticky,
hier ein Link zum Nachschauen: http://www.ratgeberrecht.de/index/is04945.html
Jana
hier ein Link zum Nachschauen:
http://www.ratgeberrecht.de/index/is04945.html
Hallo Jana,
Danke füe den sehr interessanten Link, aber irgendwie hilft mir der auch nicht weiter.
Gruß
Sticky
Hi, Sticky,
hast du schon bei www.bundesgerichtshof.de recherchiert? Dort kannst du Suchbegriffe eingeben und Urteile suchen lassen.
1 „Gefällt mir“
Hi, Sticky,
hast du schon bei www.bundesgerichtshof.de recherchiert? Dort
kannst du Suchbegriffe eingeben und Urteile suchen lassen.
Hi Hans,
Danke für den Tip, der ist mir doch glatt auch ein Sternchen wert.
Gruß
Sticky
Gruß
Sticky
Noch 6 bis zur Teufelszahl!
Grusel
2 „Gefällt mir“