Hi Karl,
in der Regel: Nein.
Stell dir vor, ich kaufe mir ein Auto.
Das geht kaputt und muss abgeschleppt werden, während ich auf dem Weg zum Einstellungsgespräch für einen lebenswichtigen lukrativen Job bin und komme dadurch ohnehin schon zu spät, weil ich auf die nächste Bahn warten muss.
Zwischenzeitlich rufe ich bei der Firma an, um meine Verspätung somit anzukündigen. Der Chef sei aber in einer Besprechung und man werde es ihm ausrichten. ( Kosten 0.39 EUR ).
In der Bahn, verflixt nochmal, werde ich beim Schwarzfahren erwischt, weil ich kein Kleingeld habe und natürlich auch keine sonstige gültige Fahrkarte vorweisen kann. 30 EUR.
Natürlich hat man dem Chef deine Verspätung nicht ausgerichtet, weil die Kollegin von vorhin indessen zur Frühstückspause gegangen war.
Du bekommst den Job nicht und musst weiter unterbezahlt malochen ( Verdienstausfall auf 2 Jahre hochgerechnet 8.400,00 EUR ).
Daraufhin bekommst du Depressionen und musst dich behandeln lassen. Deine private Krankenversicherung kommt nicht für die Kosten auf. 6 Monate Behandlung und Medikamente 4.200,00 EUR.
Wegen deiner miesen Stimmung lässt sich deine Frau scheiden und bekommt die ganze halbe Eigentumswohnung (82.000 EUR.).
Die Gerichtskosten gehen halbe/halbe und betragen für dich 2.500.00 EUR.
Macht einen Folgeschaden von 97.130,39 EUR. Dafür hättest du dir wahrlich ein vernünftiges Auto leisten können.
Mal ehrlich, zwar ein überspitztes Scenarium, aber wo beginnt der „Folgeschaden“ und wo hört er auf ?
HM
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