Umfang Gewährleistung/Produkthaftung

Hallo ,
ein Verkäufer (V) bringt ein definitiv fehlerhaftes Produkt in den Verkehr. Prompt kommt es auch zum Ausfall des Produkts. Das Produkt wird anstandslos zurückgenommen, der Verkaufspreis zurückerstattet.

Aus grundsätzlichem Interesse die folgende Frage an die Experten :
Ist die Gewährleistung/Produkthaftung des Verkäufers nur auf die obige Abwicklung beschränkt, oder haftet er darüber hinaus für Folgeschäden ?
„Spitz“ gefragt : müsste V auch die Fahrtkosten erstatten, die dem Käufer im Zusammenhang mit seiner Reklamation entstanden sind ?

Freue mich schon auf eine lebhafte Diskussion.

Gruß
Karl

Hi Karl,

in der Regel: Nein.

Stell dir vor, ich kaufe mir ein Auto.

Das geht kaputt und muss abgeschleppt werden, während ich auf dem Weg zum Einstellungsgespräch für einen lebenswichtigen lukrativen Job bin und komme dadurch ohnehin schon zu spät, weil ich auf die nächste Bahn warten muss.

Zwischenzeitlich rufe ich bei der Firma an, um meine Verspätung somit anzukündigen. Der Chef sei aber in einer Besprechung und man werde es ihm ausrichten. ( Kosten 0.39 EUR ).

In der Bahn, verflixt nochmal, werde ich beim Schwarzfahren erwischt, weil ich kein Kleingeld habe und natürlich auch keine sonstige gültige Fahrkarte vorweisen kann. 30 EUR.

Natürlich hat man dem Chef deine Verspätung nicht ausgerichtet, weil die Kollegin von vorhin indessen zur Frühstückspause gegangen war.

Du bekommst den Job nicht und musst weiter unterbezahlt malochen ( Verdienstausfall auf 2 Jahre hochgerechnet 8.400,00 EUR ).

Daraufhin bekommst du Depressionen und musst dich behandeln lassen. Deine private Krankenversicherung kommt nicht für die Kosten auf. 6 Monate Behandlung und Medikamente 4.200,00 EUR.

Wegen deiner miesen Stimmung lässt sich deine Frau scheiden und bekommt die ganze halbe Eigentumswohnung (82.000 EUR.).

Die Gerichtskosten gehen halbe/halbe und betragen für dich 2.500.00 EUR.

Macht einen Folgeschaden von 97.130,39 EUR. Dafür hättest du dir wahrlich ein vernünftiges Auto leisten können.

Mal ehrlich, zwar ein überspitztes Scenarium, aber wo beginnt der „Folgeschaden“ und wo hört er auf ?

HM

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Hallo ,
ein Verkäufer (V) bringt ein definitiv fehlerhaftes Produkt in
den Verkehr. Prompt kommt es auch zum Ausfall des Produkts.
Das Produkt wird anstandslos zurückgenommen, der Verkaufspreis
zurückerstattet.

Aus grundsätzlichem Interesse die folgende Frage an die
Experten :
Ist die Gewährleistung/Produkthaftung des Verkäufers nur auf
die obige Abwicklung beschränkt, oder haftet er darüber hinaus
für Folgeschäden ?
„Spitz“ gefragt : müsste V auch die Fahrtkosten erstatten, die
dem Käufer im Zusammenhang mit seiner Reklamation entstanden
sind ?

Freue mich schon auf eine lebhafte Diskussion.

Gruß
Karl

Hi Karl,

in der Regel: Nein.

Hallo,
wodran orientiert sich die „Regel“ ?

Stell dir vor, ich kaufe mir ein Auto.

Das geht kaputt …
Mal ehrlich, zwar ein überspitztes Scenarium, aber wo beginnt
der „Folgeschaden“ und wo hört er auf ?

Das ist doch genau meine Frage. Gibt es §§ zB des BGB , die hier greifen ?
Aus meiner beruflichen Praxis in der Kfz-Zulieferindustrie kenne ich sehr wohl reichlich Fälle, wo der Zulieferant kräftig zur Zahlung auch von Folgeschäden (z.B zusätzlicher Aufwand für Ein- und Ausbau etc.) herangezogen wird, auch für die „administrative“ Abwicklung der Reklamation. Mich interessiert nun, ob so etwas zwar grundsätzlich auch im „privaten“ Bereich gilt, jedoch zB aus Gründen der Geringfügigkeit nicht angewandt wird. Bestimmt werde ich im Supermarkt nebenan deswegen keinen „Terz“ anfangen.
Gruß
Karl

HM