Liebe Experten,
Angenommen Person A soll die Gebühren eines großen Online-Auktionshauses bezahlen und hat dem Lastschrifteinzug zugestimmt. Nun versucht das Auktionshaus die Gebühren per Lastschrift einzuziehen, was die Bank verhindert (Rückgabe). Das AH gibt die Akte an ein Inkassobüro weiter, welches A eine Ratenzahlung gewährt.
Trotzdem versucht das AH weiter regelmäßig die Gebühren einzuziehen und erhöht, wegen Widerspruchs und darausfolgenden Kosten jeweils um 8€.
Meiner Meinung nach dürfen die das doch nicht mehr, wenn die Akte schon beim Inkassobüro ist, oder seh ich das falsch? Somit bräuchte A auch nicht die „zu Unrecht“ entstandenen Gebühren von jeweils 8€ zu tragen, oder?
Auf Expertenmeinungen hoffende Grüße
Sticky