Lastschriftrückgabe-Inkasso-Kosten

Liebe Experten,

Angenommen Person A soll die Gebühren eines großen Online-Auktionshauses bezahlen und hat dem Lastschrifteinzug zugestimmt. Nun versucht das Auktionshaus die Gebühren per Lastschrift einzuziehen, was die Bank verhindert (Rückgabe). Das AH gibt die Akte an ein Inkassobüro weiter, welches A eine Ratenzahlung gewährt.
Trotzdem versucht das AH weiter regelmäßig die Gebühren einzuziehen und erhöht, wegen Widerspruchs und darausfolgenden Kosten jeweils um 8€.
Meiner Meinung nach dürfen die das doch nicht mehr, wenn die Akte schon beim Inkassobüro ist, oder seh ich das falsch? Somit bräuchte A auch nicht die „zu Unrecht“ entstandenen Gebühren von jeweils 8€ zu tragen, oder?

Auf Expertenmeinungen hoffende Grüße
Sticky

Hi Sticky,

sind die vom AH eingezogenen Gebühren, Gebühren die nach der Ratenzahlungsvereinbarung angefallen sind?

Grüße
Michael

sind die vom AH eingezogenen Gebühren, Gebühren die nach der
Ratenzahlungsvereinbarung angefallen sind?

Hallo Michael,

Ja, es geht um die Gebühren die durch den Widerspruch der Lastschriften verursacht wurden, nachdem die Akte schon beim inkassounternehmen waren.

Gruß
Sticky

Hallo!

Ich würde in einem solchen Fall natürlich die entstandenen Kosten nicht zahlen und fragen, was das AH dazu bewegt, zu versuchen, eine abgetretene Forderung, deren Gläubiger sie nicht mehr ist, selbst einzuziehen.

Frank

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