Verkehrsrecht - Rechts vor Links

Von: , Frage gestellt am Mi, 16. Nov 2005

Hallo,

ich habe eine allgemeine Frage zum Verkehrsrecht.
Es gilt ja, wenn gleichberechtigte Strassen aufeinander stoßen, rechts vor links.

Was ist aber nun, wenn eine Straße eine Baustelle ist, das heisst man kann zwar noch durchfahren, es befindet sich jedoch kein belag mehr auf der Strasse, und es stehen auf der gesamten länge Baumaschinen rum ( Bagger, R+ttler etc.)

Ist die Belaglose Strasse dann immer noch gleichberechtigt?

Danke für die Antworten

Gruß aus Köln

Michael

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 24 Minuten 0 hilfreich
    Danke euch!

    Danke euch!

    ich muss da nämlich täglich durch, bzw raus.

    ausser uns scheint es jedoch keiner zu wissen, da fast alle autos meine vorfahrt missachten!

    keine Angst, ich passe auf und erzwinge nix

    michael

  2. Antwort von nach 20 Minuten 0 hilfreich
    Re: Verkehrsrecht - Rechts vor Links

    Hallo! Ist die Belaglose Strasse dann immer noch gleichberechtigt?
    Wenn sie immer noch dem öffentlichen Verkehr dient (also nicht gesperrt ist) dann ja.

    Gruß
    Tom

  3. Antwort von nach 13 Minuten 0 hilfreich
    Re: Verkehrsrecht - Rechts vor Links

    Hai, Ist die Belaglose Strasse dann immer noch gleichberechtigt?
    Ich wüßte nicht, warum sie das nicht sein sollte - die Bauarbeiten sind ja vorübergehend (sofern nicht aufgepflastert wird, ändert das m. E. auch nix an der Vorfahrtsregelung) und von "Belagerfordernis" steht in der StVO glaub ich nix drin.

    LG

    Schnägge

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