ich habe eine allgemeine Frage zum Verkehrsrecht.
Es gilt ja, wenn gleichberechtigte Strassen aufeinander stoßen, rechts vor links.
Was ist aber nun, wenn eine Straße eine Baustelle ist, das heisst man kann zwar noch durchfahren, es befindet sich jedoch kein belag mehr auf der Strasse, und es stehen auf der gesamten länge Baumaschinen rum ( Bagger, R+ttler etc.)
Ist die Belaglose Strasse dann immer noch gleichberechtigt?
Ist die Belaglose Strasse dann immer noch gleichberechtigt?
Ich wüßte nicht, warum sie das nicht sein sollte - die Bauarbeiten sind ja vorübergehend (sofern nicht aufgepflastert wird, ändert das m. E. auch nix an der Vorfahrtsregelung) und von „Belagerfordernis“ steht in der StVO glaub ich nix drin.