Landesgesetzgebung und BGB

Hallo,

ich war sehr erstaunt als ich in einem Landesgesetz las, das dieses die diesbezüglichen Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch aufhebt.
Ich ging immer davon aus, dass die Bestimmungen im BGB über jenen der Landesgesetzgebung stehen. Wie ist es wenn Landesgesetzgebung und Bestimmungen des BGB in Konkurrenz stehen, welche Bestimmungen gelten? Oder kann man das so allgemein nicht sagen?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Das BGB regelt quasi nur die Grundlagen. Von diesen Grundlagen kann natürlich im Wege der Vertragsfreiheit -und unter Beachtung bestimmter Grenzen- immer abgewichen werden. Auch die Gemeinden und Länder können als Vertragspartner eines Rechtsgeschäftes abweichen.

T.

Hallo,

das klingt in der Tat etwas merkwürdig, dass ein Landesgesetz bestehendes Bundesrecht im Bereich des BGB „aufhebt“. Der Bund hat gem. Art. 74 I Nr. 1 GG das konkurrierende Gesetzgebungsrecht für das Zivilrecht. Das bedeutet, dass soweit er Regelungen getroffen hat, die Länder die selbe Materie nicht mehr regeln (also auch nicht außer Kraft setzen) dürfen (umgekehrt folgt, dass nicht geregelte Fragen von den Ländern geregelt werden dürfen, so zB. die Nachbarsschaftsgesetze der Budnesländer).
Allerdings kann der Zusammenhang in dem von Dir gefundenen Gesetz auch ein ganz anderer sein. Sag doch einfach mal, welche Regelung gemeint ist, dann klärt sich das bestimmt auf.
Gruß,
Dea

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