ein Kollege wurde für die Dauer eines Projektes an eine andere Firma „verliehen“. Nun muß dieser Kollege täglich ca. 2 bis 2 1/2 h auf der Autobahn verbringen. Wenn er in der Firma arbeiten würde, hätte er ca. 30 Minuten Fahrzeit. Jetzt stellt sich die Frage, ob bei solchen Arbeitskräften die Fahrtzeit mit zur Arbeitszeit zählt. D.h. fallen Überstunden an, die irgendwie abgegolten werden müssen, oder geht das auf Kosten des Kollegen?
ich weiß nicht ob es dafür eine gesetzl. Regelung gibt, bei uns in der Firma ist das so.
Wenn jemand aus geschäftlichen Gründen Reisen muß, dann ist die keine Fahrtzeit (wie bei der „normalen“ Anfahrt zum Arbeitsplatz) sondern Reisezeit. Alles was pro Tag über eine Stunde geht (was also einer zumutbaren Zeit zum Arbeitsplatz gleichkommt) wird als Arbeitszeit abgegolten.
Ich arbeite übrigens auch in der EDV-Branche und bei Kollegen anderer Beratungshäuser gibt es ähnliche Regelungen.
Wenn man eine sog. Einsatzwechseltätigkeit hat, also nach dem Vertrag wie ein Monteur stets woanders arbeiten muß, ist die Fahrtzeit keine Arbeitszeit, es sei denn, anderes ist vereinbart. Wenn man hingegen einen festen Arbeitsort hat, aber woanders hin „verliehen“ werden soll, fragt sich natürlich zunächst, ob man dies überhaupt mitmachen muß. Steht dies denn im Arbeitsvertrag? Wenn nicht, kann man natürlich eine Fahrtzeitregelung und sonstigen Spesenersatz frei aushandeln. Wenn doch, dann gilt die Fahrtzeit trotzdem grundsätzlich als Arbeitszeit. Es kann aber z.B. durch Betriebsvereinbarung oder durch Tarif die Höchstgrenze der Erstattung festgelegt werden.