Beispiel: eine Firma würde die Gesprächsführung ihrer Mitarbeiter mit den Kunden regelmäßig überprüfen und dafür diese auf Band mitschneiden wollen.
Natürlich nur zum Zwecke der Kontrolle und Auswertung damit Verbesserungen erarbeitet werden könnten.
Nach 6 Montaten könnten diese Bänder ja wieder gelöscht werden.
Wäre das rechtlich möglich? Was spräche dagen? Mit welcher Begründung könnten sich Mitarbeiter (sofern es nicht legal wäre) gegen eine schriftliche Einwilligung wehren?
Mir fehlt leider etwas die Phantasie aber welchen Unfug könnten Menschen mit solchen Aufzeichnungen machen? Diese Frage ist aber eigentlich nur nebensächlich.
Habe diese Frage mal hier reingestellt da sie ja jeden Lebensbereich betreffen könnte.
Mir fehlt leider etwas die Phantasie aber welchen Unfug
könnten Menschen mit solchen Aufzeichnungen machen? Diese
Frage ist aber eigentlich nur nebensächlich.
Wie früher mit dem Tonband auch, nur geht es mit dem Computer wesentlich besser, kann man aus den gesprochenen Worten Sätze zusammenschneiden, welche nie gesagt wurden.
Schon ein herausgeschnittenes „nicht“ verkehrt eine Assage ins Gegenteil !
bin kein Jurist, aber Anrufer, dem schon häufig am Anfang des Anrufes
eine automatische Ansage mitteilte „…dieses Gespräch kann zur
Qualitätskontrolle … bla bla aufgezeichnet werden“.
Da es sich um grosse Konzerne mit eigener Rechtsabteilung handelte,
gehe ich davon aus, daß eine vorher angekündigte Aufzeichnung legal
ist. Nur heimlich eben nicht. Bei einer angekündigten Aufzeichnung
kann jeder sofort auflegen, wenn es ihm nicht passt.
Die Mitarbeiter müssen vermutlich in ihrem Arbeitsvertrag zustimmen.
Andernfalls können sie ihre Bewerbung wo anders abgeben.
Ob jetzt ein bereits dort arbeitender Mitarbeiter später so eine
Tätigkeit übernehmen muss, entzieht sich meiner Kenntnis.
Das könnte ein Jurist wohl besser beantworten, bzw. der Betriebsrat.
(Es soll auch welche geben, die ihr wohlverhalten nicht durch den
Arbeitgeber kaufen lassen ;-((
----------------------------------------------------------------------Guten Morgen T-Bird,
zunächst vielen Dank für deine Einschätzung!
Das der TN(also der Kunde) am anderen Ende der Leitung ja auch informiert werden müssten hatte ich hierbei noch gar nicht bedacht. Meine Frage bezog sich doch eher auf heimliches Abhören sonst würde es ja auch keinen Sinn machen. Ich würde mich auf jeden Fall verweigern weil ich finde, dass ginge zu weit.
Bin mal gespannt was anderte User so sagen,
Gruß v. Hanna
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
bedacht. Meine Frage bezog sich doch eher auf heimliches
Abhören sonst würde es ja auch keinen Sinn machen.
Das ist grundsätzlich nicht zulässig! Wenn es sich, zum Beispiel manchmal auch für Anwälte, empfiehlt, ein Gespräch aufzuzeichnen, ist das (legal) nur mit Zustimmung des anderen Teils machbar.