Vertrag per Telefon

Hallo,

ich habe folgenden Fall:
Person A wird am 11.10.05 von einer Firma angerufen. Die Firma sucht Produkttester. Am Telefon wird die Adresse der Firma genannt, erklärt was die Firma macht und was Sie von A will bzw. ihm anbietet. Ihm wird erklärt, dass er ein 14tägiges Rücktrittsrecht hat und dass der Vetrag mind. 1 Jahr läuft. Die Sache soll einmalig 72€ kosten, die per Bankeinzug bezahlt werden sollen. Person A gibt hierzu seine Bankdaten an die Firma weiter.
Die Firma erklärt, dass A in den nächsten Tag einen Brief bekommt wo er dann auswählen kann was er testen will und in dem nochmals die Sache mit der Kündigung usw. erklärt wird. A stimmt zu weil der denk, dass der nach dem er den Brief erhalten hat immer noch kündigen kann. So hatte er zumindest die Dame verstanden.

Am gleichen Abend erhält A noch eine Mail von der Firma in der er den Auftrag bestätigen soll. A schickt diese Mail aber nie ab.
Ein paar Tage später meldet sich die Firma nochmals bei A und fragt nach warum die Mail nicht bestätigt wurde. A sagt, dass er kein Interesse mehr hat, da er zwischenzeitlich einiges negatives über die Firma im Internet gelesen hat. Die Dame meinte dass das OK ist und beendete das Gespräch. A ging nun davon aus, dass die Sache erledigt ist.

Am 25.10.05 bekam A dann Post von der Firma. Es handelte sich um eine Auftragsbestätigungn und dem Hinweis, dass die Firma die 72€ abbuchen wird. Am 28.10 erhält A eine Rechnung über 72€ von der Firma.
A wendet sich am 28.10.05 per Fax und Mail an die Firma (Nachweiß ist forhanden) und erklärt, dass er sich nicht bewußt ist einen Vertrag abgeschlossen zu haben und bittet die Firma ihm einen entsprechenden Nachweiß zu schicken. Weiterhin gibt er an, dass er ggf. eine Abbuchung zurückbuchen lassen wird. Am 02.11.05 geht gleiches Schreiben per Einschreiben mit Rückschein an die Firma. Die Annahme des Schreibens wird am 04.11.05 durch die Post bestätigt. Am 01.11.05 erfolgt die Abbuchung der 72€ durch die Firma und am 09.11.05 läßt A das Geld zurück buchen.
Am 10.11 macht A per Fax und Mail die Firma darauf aufmerksam, dass er noch keine Antwort auf seine bisherigen Schreiben erhalten hat und die 72€ zurück buchen läßt. Er bittet die Firma nochmals um Zusendung eines Vertragsnachweises.

Am 14.11 erhält A nun eine Mahnung über 90,77€ mit Zahlungstermin 18.11.05. A wird auch darauf nicht reagieren.

Am 18.11. erhält A eine Kündigungsbestätigung für den 10.10.06. Der Kündigungsbrief wäre angeblich nicht innerhalb des 14tägigen Kündigungsrechts eingegangen sondern erst am 02.11 womit der Vertrag 1 Jahr laufen würde.

A ging davon aus, dass die Kündigungsfrist ab Zugang des Brief am 25.10 zu laufen began und nicht schon mit dem Telefonat !

Nun meine Frage:

Ist ein Vertrag per Telefon rechtens ? Muß A nicht das was am Telefon erläutert wurde nochmals schriftlich bekommen ? Ab wann läuft die Kündigungsfrist? Ab dem Telefonat oder ab dem Brief ?

Was kann A jetzt tun ?

Welches Gesetz findet Anwendung?

Meine Recherche ergab folgendes: http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_fernabsatz…

Was meint Ihr zu diesem Fall ?

Danke
Albert

hallo,

verträge kann man auch mündlich schliessen und das auch am telefon. vertrag bedeutet nicht zwangsläufig schriftlich. schon im supermarkt und am zeitungskiosk schließt man täglich verträge.

aber: der gesetzgeber (übrigens die „böse“ EG/EU war’s) weiss aber um die gefahren vom fernabsatz (so heißt das ganze) und hat dem verbraucher deswegen ein widerrufsrecht eingeräumt.

womit wir beim gesetz wären. geregelt ist das ganze in den §§ 312b, 312c, 312d, 355 BGB.

die widerrufsfrist beträgt zwei wochen und die frist beginnt gem. § 312d II S. 1 BGB „nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2“ und diese sind erfüllt, wenn „Der Unternehmer hat dem Verbraucher ferner die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen […] in Textform mitzuteilen […]“.

also wäre zu prüfen, ob in der besagten e-mail die infos standen, dann beginnt die frist schon zum tag des eingangs der email, denn textform wahrt man auch per e-mail.

wäre der inhalt in der email gewesen, fängt die frist am 11.10. an und endet am 25.10. um 24:00 Uhr.

war der inhalt erst im brief gewesen (25.10.), endet die frist am 09.11. um 24:00 Uhr.

das fax vom 28.10. wäre also nur dann fristgemäß, wenn der inhalt erst im brief war. durch das telefonat ist der widerruf nicht korrekt eingelegt, gem. § 355 I BGB ist dieser auch in textform einzulegen. der widerruf muss allerdings erst am 14. tag abgeschickt werden, er muss nicht am 14. tag beim unternehmer zugehen.

dann glück auf und beim nächsten mal sofort auflegen!

gruss vom

showbee

die widerrufsfrist beträgt zwei wochen und die frist beginnt
gem. § 312d II S. 1 BGB „nicht vor Erfüllung der
Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2“ und diese sind
erfüllt, wenn „Der Unternehmer hat dem Verbraucher ferner die
Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen […] in Textform mitzuteilen […]“.

…und der ‚Verbraucher‘ muss sie schriftlich bestätigen…

…und der ‚Verbraucher‘ muss sie schriftlich bestätigen…

hi,

steh gerade auf dem schlauch. bist du dir sicher? finde jedenfalls dazu nix in den einschlägigen normen.

mfg vom

showbee