1)Frau yz ist Arbeitslosengeld 1 Empfängerin - nun hat sie im Oktober eine kleine Beratungsstelle angenommen ( unter 15h/Woche)für die Sie von Oktober - Dezember 2005 pro Monat 165 Euro erhalten wird.
Sie dachte, dass sie diesen Nebenverdienst dem Arbeitsamt nicht melden muss, da er bei 165 Euro liegt - kann sie das noch nachträglich machen - welche Konsequenzen könnten auftreten?