Arbeitsamt - Nebenverdienst vergessen zu melden

1)Frau yz ist Arbeitslosengeld 1 Empfängerin - nun hat sie im Oktober eine kleine Beratungsstelle angenommen ( unter 15h/Woche)für die Sie von Oktober - Dezember 2005 pro Monat 165 Euro erhalten wird.

Sie dachte, dass sie diesen Nebenverdienst dem Arbeitsamt nicht melden muss, da er bei 165 Euro liegt - kann sie das noch nachträglich machen - welche Konsequenzen könnten auftreten?

Auf jeden Fall melden. Wenn der Freibetrag überschritten wurde hat Sie einen Teil zu erstatten. Wird nicht gemeldet liegt evtl. versuchter Betrug vor, das wäre dann eine dämliche Straftat, da Sie wegen Datenabgleichs der Behörden sowieso auffliegt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]