Muß ein Kunde für die Rücksendung einer Ware im Rahmen des Versandhandels für das Porto aufkommen oder kann er die Ware unfrei an den Versender zurückschicken?
Muß ein Kunde für die Rücksendung einer Ware im Rahmen des
Versandhandels für das Porto aufkommen oder kann er die Ware
unfrei an den Versender zurückschicken?
Für Ware mit einem Rechnungswert unter 80,- DM kann der Händler verlangen, dass der Kunde die Versandkosten übernimmt. Ab einem Warenwert von 80,- DM muss der Händler für das Rücksendeporto aufkommen.
Gruß
Tanja
Bitte darauf achten, im Gesetz steht ein Wert von 40 EURO,
dies sind keine 80,–DM.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]