Falsche Unterschrift

Hallo.

Nehmen wir mal an, jemand unterschreibt einen (Kauf)Vertrag mit einer Unterschrift, die gar nicht seine Unterschrift ist (auch nicht die eines anderen).
Wenn alles ‚normal‘ läuft, passiert nichts.
Wenn nun aber (aus welchem Grund auch immer) aus diesem Vertrag heraus Forderungen an ihn kommen, kann er dann diese einfach damit ablehnen, dass dies ja nicht seine Unterschrift sei?
(Angenommen, die Anwesenheit desjenigen bei Vetragsunterzeichnung ist nicht nachweisbar).

☼ Markuss ☼

Natürlich kann dann zu Recht bestritten werden, dass man die Unterschrift abgegeben hat. Wenn man diese Frage mit Nein beantworten würde, müsste ja jeder alles bezahlen, wenn nur ein anderer seine Unterschrift gefälscht hat!

Levay

Hallo Markuss,

Ein graphologisches Gutachten dürfte dann aber den letzten Zweifel aus der Welt schaffen.
Wenn schon falsch, dann auch richtig(falsch).

Gruß
Sticky

Ähm, ich glaube, die Frage war mehr diejenige, ob jemand an einen Vertrag gebunden ist, den er (nachweislich - jetzt mal angenommen, die Beweisführung gelingt) unterschrieben hat, jedoch nicht mit seiner normalen Unterschrift. Und ich denke, das ist wohl fraglos der Fall.
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Du hast Recht. Ich habe die Frage falsch gelesen.

Mea culpa.

Levay

PS. Die Antwort, die damit die richtige ist, ist allerdings nicht weniger selbstverständlich… :wink:

Ähm, ich glaube, die Frage war mehr diejenige, ob jemand an
einen Vertrag gebunden ist, den er (nachweislich - jetzt mal
angenommen, die Beweisführung gelingt) unterschrieben hat,
jedoch nicht mit seiner normalen Unterschrift.

Nein. Da wurde ich falsch verstanden.
Dass er unterschrieben hat, ist NICHT nachweislich.

Auch Graphologen kann man austricksen, vor allem bei Unterschriften, wo nicht immer Zeichen erkennbar sind, bzw der Schriftduktus sowieso anders als bei der normalen Handschrift ist.
Wenn ich (als Beispiel!) nicht mit „Markus Schreiner“ unterschreibe, sondern extrem dahingehuscht mit Joe Hundt, und dann noch mit links geschrieben, kann keiner eine Verbindung zu meiner echten Unterschrift bzw. zu meiner normalen Handschrift herstellen (behaupte ich mal). Man muss sich natürlich mit seinem Schriftduktur auseinandersetzen, und ihn bewusst verändern; ich denke, dann ginge so etwas. Habe schon oft ‚Unterschriften‘ gesehen, die nur aus einem Schlängel und einer Geraden bestehen. Da ist es besonders einfach.

Was also, wenn es durch die Unterschrift nicht nachzuweisen ist?

☼ Markuss ☼

Der Beweis ist möglich!
hallo markuss

ich denke der beweis ist sehr wohl möglich. schliesslich hast du das schreiben angefasst. demnach müsste deine dna von diesem gefiltert werden können. ob diese untersuchung aber in einem verhältnis zur bestellung liegt ist eine andere sache.

in der hoffnung das du keinen zeppelin bestellt hast

gruß stefan