Hallo.
Mädchen M ist erst 15 Jahre, möchte aber ein alkohol. Getränk erwerben, das erst ab 18 verkauft werden darf (Weinbrand o.Ä.).
M geht mit Jungen J (der ist schon 18) in einen Laden. M sagt zu J, dass es das Zeug haben möchte. J nimmt das Zeug und sagt, dass er es ‚kauft‘, und es ihr dann nach dem Kauf gibt.
Dieses Gespräch bekommt ein Ladendetektiv mit.
Als J an der Kasse das Zeug bezahlen will, taucht der Detektiv mit dem Geschäftsführer, der vom Detektiv informiert wurde, auf.
Es kommt zum Wortstreit.
Detektiv sagt, dass er das Gespräch mitbekommen hat. Geschäftsführer will daher das Zeug nicht an J verkaufen.
J besteht aber darauf, dass er das Zeug kaufen darf und möchte, er ist ja schon 18.
Geschäftsführer argumentiert, dass das Zeug ja für M sei, und dass sie keine 18 ist. Deshalb verweigert er den Kauf.
Frage 1: Darf der Verkauf an J aufgrund der Sachlage verweigert werden, mit Argument Jugendschutzgesetz? (Die Absicht wurde ja durch den Detektiv aufgedeckt)
Frage 2: Wenn nicht, kann der Geschäftsführer trotzdem den Verkauf verweigern? (Nach dem Motto, dass er theoretisch jedem Kunden jeden Kauf verweigern darf)
☼ Markuss ☼