Hallo!
Ich habe im April eine Uhr gekauft. Jetzt ist ein Kunststoffteil am Armband kaputt gegangen. Die Uhr hat 75,- DM gekostet und der Händler beruft sich auf die einjährige Herstellergarantie, bei der Schäden am Armband ausgeschlossen sind. Meiner Meinung nach müsste die gesetzliche Gewährleistung von 6 Monaten greifen und für alle Teile der Uhr gelten. Weiß jemand zufällig, wo die Gewährleistung geregelt ist (Gesetz?)?
Der Händler muss in jedem Fall innerhalb von 6 Monaten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§§ 459 ff. BGB) einräumen - er kann sich nicht etwa dadurch befreien, dass er auf den Hersteller verweist. Nach Ablauf der 6 Monate steht er dann nicht mehr in der Pflicht. Hier muss man sich an den Hersteller wenden, wenn man dessen freiwillig eingeräumte Verlängerung in Anspruch nehmen will.
Allerdings kommt es letztlich darauf an, ob der Defekt am Armband auf einen Mangel zurück zu führen ist, oder ob sich der Händler zu Recht auf unsachgemäße Behandlung der Uhr berufen kann.
Der Händler muss in jedem Fall innerhalb von 6 Monaten die
gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§§ 459 ff. BGB) einräumen
er kann sich nicht etwa dadurch befreien, dass er auf den
Hersteller verweist. Nach Ablauf der 6 Monate steht er dann
nicht mehr in der Pflicht. Hier muss man sich an den
Hersteller wenden, wenn man dessen freiwillig eingeräumte
Verlängerung in Anspruch nehmen will.
Sorry,
aber sofern der Händler das Produkt mit der Herstellergarantie aktiv bewirbt, steht es auch in der Pflicht, die Abwicklung vorzunehmen.