Hallo,
wen und was muß man informieren (außer den Verwandten) wenn man geheiratet hat? Muß man überhaupt jemanden informieren? Mal abgesehen vom Finanzamt? Ich denke da an Banken, Versicherungen usw.?
Vielen Dank,
Elke
Hallo,
wen und was muß man informieren (außer den Verwandten) wenn man geheiratet hat? Muß man überhaupt jemanden informieren? Mal abgesehen vom Finanzamt? Ich denke da an Banken, Versicherungen usw.?
Vielen Dank,
Elke
Hallo Elke,
Normalerweise erhält man mit dem Stammbuch ein Merklatt, auf dem steht, wo man was melden muß.
Wenn einer der beiden frisch vermählten den Namen geändert hat, muß Alles neu beantragt werden: Führerschein, Sozialversicherungsausweis, Krankenkassenkarte, Perso…
Gruß
Sticky
Hallo Sticky,
Normalerweise erhält man mit dem Stammbuch ein Merklatt, auf
dem steht, wo man was melden muß.
Haben wir nicht bekommen…vielleicht sind die in Rostock nicht normal…
Wenn einer der beiden frisch vermählten den Namen geändert
hat, muß Alles neu beantragt werden: Führerschein,
Sozialversicherungsausweis, Krankenkassenkarte, Perso.
Da wir beide sehr verliebt in unsere Namen waren, haben wir sie jeweils behalten, also keine Änderung dahingehend…
Gruß,
Elke
Wenn einer der beiden frisch vermählten den Namen geändert
hat, muß Alles neu beantragt werden: Führerschein,
Sozialversicherungsausweis, Krankenkassenkarte, Perso…
Führerschein muss nicht geändert werden…
Führerschein muss nicht geändert werden…
Hallo erstmal,
Muß nicht, aber wenn er dann mal verloren geht, hat man die Rennerei.
Das haben wir bei meiner Frau schon erlebt.
Gruß
Sticky
Da wir beide sehr verliebt in unsere Namen waren, haben wir
sie jeweils behalten, also keine Änderung dahingehend…
Hallo Elke,
In dem Fall dürfte es nur für die Steuerkarte (Von 1 auf 4 oder 3+5)interessant sein. Denk dran, bei verschiedenen Glauben (RK und EV) kann es sein, daß jetzt jeder doppelt Kirchensteuer bezahlen darf.
Gruß
Sticky
danke (bin heidin) owt
.
Hallo Sticky,
In dem Fall dürfte es nur für die Steuerkarte (Von 1 auf 4
oder 3+5)interessant sein. Denk dran, bei verschiedenen
Glauben (RK und EV) kann es sein, daß jetzt jeder doppelt
Kirchensteuer bezahlen darf.
Das stimmt so nicht. Man zahlt niemals doppelte Kirchensteuer. Jeder zahlt erst mal die, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist und vom Arbeitgeber wird das abgerechnet und an das Finanzamt abgeführt.
Bei der Steuererklärung wird das dann berücksichtigt, die Summe bleibt aber gleich und die verschiedenen Kirchensteuerämter erlassen dann jeweils ihren Bescheid. ABER: es ist nie das doppelte, sondern es wäre genauso hoch, wenn beide die gleiche Konfession hätten.
Ein Wechel in Steuerklasse 1/4 lohnt sich nicht, da die 1er und 4er (ohne Kinder) idendtisch sind und man sich somit eigentlich nur Arbeit und Laufereien macht.
Grüße
Sarah
Gruß
Sticky
Hallo Elke,
da ihr ja beide den Namen behalten habt, MÜSST ihr m.E. niemanden informieren, außer die Personalabteilung, dort würde ich das schon mitteilen, obwohl es ja zu keinen Änderungen kommt. Sicherlich wissen die das ja, weil ihr Sonderurlaub beantragt habt (oder nicht bei einem Arbeitgeber beschäftigt seid).
Falls öffentliche Gelder bezogen werden (Arbeitslosengeld, Hartz IV u.ä.) würde ich auch eine Mitteilung hinschicken. Falls dies Auswirkungen hat, wollen die ja immer über Änderungen Bescheid wissen, weil man ansonsten unrechtmäßig bezogenes Geld zurückzahlen muss, und außerdem noch mächtig Ärger am Hals hat, man hätte das verschwiegen etc.
Versicherungen:
Bei Lebensversicherungen ggf die Bezugsberechtigung ändern.
Falls nun Doppelversicherungen bestehen (Hausrat, Haftpflicht, Rechtschutz, Unfall etc), kann man ja eine auflösen. außerdem wäre es sicherlich hilfreich, wenn die Versicherungen informiert sind, das nun 2 haftpflichtversichert sind.
Banken nur, wenn auch an den Kontovollmachten was geändert wird, oder die Konten zusammengelegt.
Finanzamt erfährt das automatisch im nachhinein, wenn ihr die Steuererklärung abgebt und auf der nächsten Lohnsteuerkarte ist das sowieso automatisch eingetragen.
Steuerklassenwechsel bei eins/vier ist uninteressant, nur wenn es um drei/geht lohnt sich der Aufwand.
Also, ich würde es bei den Versicherungen belassen. Dran denken Bezugsberichtigungen zu ändern (Lebens- Unfallversicherungen) und dass sollte genügen.
Grüße
Sarah
In dem Fall dürfte es nur für die Steuerkarte (Von 1 auf 4
oder 3+5)interessant sein. Denk dran, bei verschiedenen
Glauben (RK und EV) kann es sein, daß jetzt jeder doppelt
Kirchensteuer bezahlen darf.Das stimmt so nicht. Man zahlt niemals doppelte Kirchensteuer.
Hallo Sarah,
Klar stimmt das. Als meine Frau (RK) noch mit ihrem Ex-Mann (EV) verheiratet war, hatten beide den Eintrag RK+EV auf der Steuerkarte stehen und mussten Doppelt bezahlen.
Ein Wechel in Steuerklasse 1/4 lohnt sich nicht, da die 1er
und 4er (ohne Kinder) idendtisch sind und man sich somit
eigentlich nur Arbeit und Laufereien macht.
Die Steuerklasse 1 ist für Ledige. Wenn du heiratest, mußt du entweder 4/4 oder 5/3 wählen.
Gruß
Sticky