Gewährleistungsrecht in Deutschland

Titel: Gewährleistungsrecht in Deutschland
Brett: Allgemeine Rechtsfragen
Autor/-in: Sven Bade
Datum: 21.11.2005 12:17 Uhr

Hallo zusammen,

gibt es irgendwo im Netz eine Übersicht über die Gewährleistungsregeln
in Deutschland.

Was passiert zum Beispiel, wenn Zwischenhändler A an Endkunde B einen Artikel verkauft. Endkunde B diesen nach 14 Monaten bei Zwischenhändler A mit der Bitte um Reparatur zurückgibt, Zwischenhändler B dann den Artikel an seinen Großhändler C weiterreichen möchte, doch dieser die Annahme ablehnt, weil als Gewährleistung für Geschäftskunden nur für 12 Monate gewährt wird. Kann sich der Zwischenhändler B an den Hersteller D wenden oder was kann er überhaupt machen?

MfG

Sven Bade

Hallo,

Was passiert zum Beispiel, wenn Zwischenhändler A an Endkunde
B einen Artikel verkauft. Endkunde B diesen nach 14 Monaten
bei Zwischenhändler A mit der Bitte um Reparatur zurückgibt,
Zwischenhändler BA dann den Artikel an seinen Großhändler C
weiterreichen möchte, doch dieser die Annahme ablehnt, weil
als Gewährleistung für Geschäftskunden nur für 12 Monate
gewährt wird. Kann sich der Zwischenhändler B an den
Hersteller D wenden oder was kann er überhaupt machen?

das Thema Sachmangelhaftung hat sich in diesem Fall wie von Kollege C richtig erklärt erledigt. Nun stellt sich die Frage, ob es bspw. eine Herstellergarantie gibt. Kollege A kann also nun damit beginnen, die Garantiebedingungen zu lesen, wobei mein Tip schon an dieser Stelle lautet, daß er da nichts finden wird, das darauf hindeutet, daß die eventuell vorhandene Garantie auch für Händler gilt.

Kollege A könnte natürlich auf den Gedanken kommen, das Teil dann an Person D verkaufen, die dann ihrerseits die Garantieansprüche geltend machen könnte. Allerdings wäre das wohl im Bereich des Betruges angesiedelt, weswegen ich schon an dieser Stelle von weiteren Überlegungen in dieser Richtung abraten möchte.

Gruß,
Christian