Sofern ein Kopierschutz besteht, ist das Kopieren IMMER
verboten, da dadurch der Kopierschutz umgangen werden müßte.
Hallo Christian,
Es gibt doch Kopierprogramme, die den Kopierschutz ganz einfach mitkopieren, anstatt ihn zu umgehen. Ich möchte nur an das seit 2001 oder 2002 verbotene CloneCD erinnern, welches einigen älteren Usern durchaus noch ein Begriff sein dürfte.
Es gibt doch Kopierprogramme, die den Kopierschutz ganz
einfach mitkopieren, anstatt ihn zu umgehen. Ich möchte nur an
das seit 2001 oder 2002 verbotene CloneCD erinnern, welches
einigen älteren Usern durchaus noch ein Begriff sein dürfte.
Ein Kopierschutz dient dazu, das Anfertigen von Kopien zu verhinden.
Auch wenn der Kopierschutz mitkopiert wird, so wurde der Kopierschutz umgangen.
Damit ist auch diese Vorgehensweise nicht gestattet.
ich glaube der Gesetzgeber definiert einen „wirksamen Kopierschutz“ so,
dass der Durchschnittsuser beim Kopieren Probleme bekommt. Ein Experte (Hallo, zusammen!) wird früher oder später immer einen Weg finden, eine Kopie zu machen.
Sicherheitskopie für den Eigenbedarf (z. B. Nutzung im Auto)
dürfte legal sein.
Für Eigenbedarf immer legal.
Falsch.
Sofern ein Kopierschutz besteht, ist das Kopieren IMMER
verboten,
da dadurch der Kopierschutz umgangen werden müßte.
Wenn man mit einem handelsüblichen Brennprogramm eine CD völlig problemlos kopieren kann, wie soll man denn dann feststellen, ob die CD einen Kopierschutz hat, der dabei (unwissentlich) umgangen wurde oder ob ein solcher Kopierschutz nicht besteht?
Unter „umgehen“ muss doch irgendeine Aktivität in dieser Richtung zu verstehen sein, z.B. der Einsatz spezieller Software oder sonstiger Tricks. Wenn das „Umgehen“ darin besteht, dass der Kopierschutz zwar vorhanden ist, aber nicht wirkt, kann das doch nicht vorwerfbar sein, oder?
Anmerkung
Hallo,
abgesehen von der Sache mit dem Kopierschutz (dann darf gar nicht kopiert werden, und man bemerkt ihn unter anderem daran, daß es auf der CD draufsteht):
Aber was ist z. B. mit „Kopie, um die CD zu verschenken“?
Illegal, da kein Eigenbedarf.
Eine Kopie für den guten Kumpel ist legal. Solange ich kein Geld dafür nehme - nicht mal eine Aufwandsentschädigung. Also sogar ausschließlich, wenn es ein Geschenk ist. Es muß aber schon ein guter Kumpel sein (niemand, den ich nur aus einer Tauschbörse kenne) und die Anzahl dieser Kopien sollte kleiner als sieben sein (gibt es Urteile dazu, die ich aber nicht selber gelesen habe).
Axel (ianal, nur c’t-Leser)