Hi,
angenommen, man kauft bei einem Möbelhaus ein Bett und dieses geht nach anderthalb Jahren kaputt (auf einmal durchgekracht, ohne nennenswerte Aktivitäten und man ist auch äußerst normalgewichtig). Ein Seitenbrett hat sich völlig durchgebogen.
Das Möbelhaus gibt 1 Jahr Garantie, das ist also hinfällig. Kann man andere Ansprüche geltend machen? Oder ist ein vom Möbelhaus ausgestellter Warengutschein über z.B. die Hälfte der Kaufsumme schon sehr kulant?
MfG
Julia