Anprüche bei kaputtem Bett außerhalb der Garantie

Hi,
angenommen, man kauft bei einem Möbelhaus ein Bett und dieses geht nach anderthalb Jahren kaputt (auf einmal durchgekracht, ohne nennenswerte Aktivitäten und man ist auch äußerst normalgewichtig). Ein Seitenbrett hat sich völlig durchgebogen.
Das Möbelhaus gibt 1 Jahr Garantie, das ist also hinfällig. Kann man andere Ansprüche geltend machen? Oder ist ein vom Möbelhaus ausgestellter Warengutschein über z.B. die Hälfte der Kaufsumme schon sehr kulant?

MfG
Julia

Kann man andere Ansprüche geltend machen?

Nein.

Oder ist ein vom
Möbelhaus ausgestellter Warengutschein über z.B. die Hälfte
der Kaufsumme schon sehr kulant?

Ja.

Levay

Kann man andere Ansprüche geltend machen?

Nein.

Man könnte, in dem man den Nachweis antritt, dass das Bett schon bei Übergabe mangelhaft war (Sachmängelhaftung). In der Prxis aber schwer bis kaum realisierbar.

Gruß

S.J.

Danke euch beiden! owT
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