seit einem Monat bohren, hämmern und klopfen die Handwerker in der Wohnung nebenan herum. Offiziell nennt sich das Renovierung. Ich selbst komme kaum noch dazu, etwas zustande zu bringen, weil ich freie Mitarbeiten zu Hause ausübe. Entweder werde ich bereits frühmorgens ab sieben oder acht Uhr vom Lärm aus dem Bett geschmissen, oder er passiert schön verteilt bis zum Nachmittag. Da dies ein Uraltbau mit äusserst dünnen Wänden ist, hört man häufig schon die Stimmen der Nachbarn, weshalb man sich in Farbe ausmalen kann, wie dies bei Bohrern, Hämmern und Kreissägen der Fall ist. Gibt es nicht irgendwann einen Punkt, an dem man diese Lärmbelästigung nicht mehr zu tolerieren braucht? Meine Schmerzgrenze ist inzwischen erreicht.
Hallo Marco,
ruhiger wird es dadurch zwar auch nicht: Baulärm , Staub, Abgase usw. in der nächsten Nachbarschaft (15 m Entfernung) 20% Mietminderung (LG Göttingen Az.: 5 S 60/85)
bei umfangreichen Bauarbeiten im Haus bis zu 60% Mietminderung (AG Hamburg Az.: 44 C 1605/86)
erhebliche Bauarbeiten im und am Haus über 6 Monate hinweg 22% Mietminderung (LG Hannover Az.: 1 S 46/86)
gewisse Renovierungsarbeiten sind natürlich schon zu ertragen. Wie lange sollen diese Arbeiten denn dauern, hast Du dich schon mal erkundigt? 4 Wochen Renovierung einer Nachbarwohnung habe ich auch schon mal ertragen (ebenso Altbau und hellhörig), arbeite allerdings nicht zu Hause. Und Arbeitszeiten ab 7 Uhr sind recht normal, ich kenne Handwerker die schon um 6 Uhr anfangen (zur Zeit baut ein Nachbar ein Haus, das ist erst Lärm!) und erst um 19 Uhr aufhören. Ich finde, man sollte da erst mal drüber sprechen und dann erst streiten (Mietminderung). Wer ist denn Auftraggeber der Renovierung, der Vermieter oder ein Mieter? An den mußt Du dich als erstes wenden.
Ulrike
ruhiger wird es dadurch zwar auch nicht: Baulärm , Staub,
Abgase usw. in der nächsten Nachbarschaft (15 m Entfernung)
20% Mietminderung (LG Göttingen Az.: 5 S 60/85)
Hallo Merit,
danke für Deine schnelle Antwort. Die Sache mit dem Baulärm trifft zu, und es sind bis zu meiner Küchenwand, hinter der der Lärm rumort, weniger als zehn Meter. Ich werde heute bei meinem Vermieter erneut wegen der Lärmbelästigung anfragen; diesmal mit dem Urteil im Rücken. Danke!
Ich finde, man sollte da erst mal drüber sprechen und dann erst
streiten (Mietminderung). Wer ist denn Auftraggeber der
Renovierung, der Vermieter oder ein Mieter?
Hallo Ulrike,
auch Dir ein Danke für Deine schnellen Zeilen.
Seufz, weisst Du, diese Lärmbelästigungen gibt es schon seit dem März '99. Zwar immer wieder mit Unterbrechungen von etwa zwei Monaten, aber das zerrt natürlich. Einige Parteien sind aus diesem Uraltbau in den vergangenen 18 Monaten ausgezogen, und jedesmal fanden Renovierungen statt. Du scheinst das ja auch mitbekommen zu haben, wie „angenehm“ das bei hellhörigen Wänden ist. Es war schon sehr laut, als man noch im dritten Stock (!) handwerkelte, und ich wohne im Parterre.
Die Arbeiten sind von der Wohnungsgesellschaft in Auftrag gegeben, und ich werde mich erneut mit ihnen in Verbindung setzen. Diesmal mit dem Aktenzeichen, das mir Merit nannte, denn ich hatte schon zu früheren Zeiten Lärmbelästigungen bemängelt (wenn auch „nur“ wegen einer polternde Mieterin über mir), aber man schien dies nicht ganz ernst zu nehmen.
Ich glaube,Du hast da was mit der Mietminderung falsch verstanden. Du brauchst die nicht zu „beantragen“.
Du musst dem Vermieter eine 14 tägige Frist setzen zur Mängelbeseitigung und gleichzeitig eine Minderung ankündigen, falls der mangel nicht beseitigt wird. Ob er das kann ist eine andere Sache. Du musst nur die Form wahren. Nach Ablauf der Frist musst Du auch die Miete mindern.
Anders sieht es allerdings in Deinem Fall aus, da Du den Mangel schon solange sozusagen akzeptierst hast. Du hättest direkt nach Eintritt des Mangels mindern müssen.
Ich persönlich würde es trotzdem machen.
Gruß
roland
Ich glaube,Du hast da was mit der Mietminderung falsch
verstanden. Du brauchst die nicht zu „beantragen“.
[…]
Anders sieht es allerdings in Deinem Fall aus, da Du den
Mangel schon solange sozusagen akzeptierst hast. Du hättest
direkt nach Eintritt des Mangels mindern müssen.
Hallo Roland,
naja, mir ist es ehrlich gesagt lieber, wenn diese Lärmbelästigung endlich zu einem Ende kommt. Ich „beantrage“ nicht diese Mietminderung, sondern ich stelle die Wohnungsgesellschaft vor die Konsequent, was passiert, wenn diese Mängel nicht eingestellt werden oder ich womöglich keine Antwort erhalte, weil man gerade dabei ist, ganz doll „service-freundlich“ zu sein. (Entschuldige die Ironie, aber auch das habe ich schon erleben müssen.)
Auch hätte ich kaum direkt nach Eintritt des Mangels etwas unternehmen können, denn eine zeitweilige Lärmbelästigung wegen Renovierungsarbeiten muss ich hinnehmen. Nur stösst es jetzt an meine Grenzen des Zumutbaren.
Dann solltest Du Dich darauf berufen, das die ständige Lärmbelästigung erst später eingesetzt hat.
Oder mächtest Du ausziehen? Falls Du nachweisen kannst, das der Lärm gesundheitliche Schäden hervorruft,z.B. durch ständige Übermüdung oder dergleichen, hast Du ein Sonderkündigungsrecht.