Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Wissende,
ich möchte allgemein die Frage stellen, ob im Bundesland NRW die Ordnungsbehörde, sei es die Stadtverwaltung mit ihrem Ordnungsamt oder auch die Polizeibehörde Daten aus Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr über einen längeren Zeitraum abspeichern dürfen (auch wenn diese Ordnungswidrigkeiten beglichen sind), und diese zu einem späteren Zeitpunkt wiederverwenden.
Folgende Annahme:
Auf einer Anhörung bzgl. einer Verkehrsordnungswidrigkeit ist ein Foto, welches weder die Fahrzeugführer mit den Fahrzeugeigentümern identifizieren könnte, noch der Fahrzeugtyp mit dem des Eigentümers vergleichbar (Fotografierte Person unterscheidet sich eindeutig vom Alter der Fahrzeuginhaber, Fahrzeugtyp ist eindeutig vom eigenen Fahrzeug durch die Stellung des Turholmes zu unterscheiden).
Trotz aller Unterschiede ist das eigene Kennzeichen unter den Foto angeordnet.
Ist eine derartige Annahme möglich?
Ist es möglich, dass Dateien (Kennzeichennummer)aus länger zurückliegenden kleinen Verstößen sich auf Speicher der Behörden befinden und daher unrechtmäßig, aus welchen Grunden auch immer, auf diese Daten zurückgegriffen und auf einer Ordnungswidrigkeitsanzeige landen können?
Für reger Antwort zu diesem Thema würde ich mich freuen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
um deine Ausführungen mal kurz zusammen zu fassen: Du gehst davon aus, dass da jemand in der Behörde nichts besseres zu tun hat, als irgendwelche Bilder mit irgendwelchen Kennzeichen zusammenzuwürfeln um Leuten unberechtigterweise Verkehrsverstöße anzuhängen? OK, es ist bals Nikolaus und Weihnachten, …
Jetzt mal ganz realistisch betrachtet:
Vielleicht war das Kennzeichen auf dem Foto schlecht lesbar, und der Sachbearbeiter hat einfach einen Buchstaben/eine Ziffer falsch erkannt und ist bei der Halterabfrage so auf dich gekommen.
Er hat sich einfach nur vertippt, …
Jemand fährt mit einer Doublette Deines Fahrzeugs rum, hat also Kopien deiner Nummernschilder am Wagen, und fährt ohne Anmeldung/Pflichtversicherung, … lustig munter durch die Gegend und ist erwischt worden, natürlich landet der Ärger bei dir.
Du weißt ganz genau, dass es dein Fahrzeug ist, und auch wer da am Steuer gesessen hat, meinst aber so billig aus der Sache raus zu kommen.
Wie dem auch sei, schick den Anhörungsbogen entweder selbst mit passender Stellungnahme zurück, oder geh zu einem netten Anwaltskollegen, der Akteneinsicht beantragt und dann für dich die Sache erledigt. Sollte wirklich nichts dran sein, sollten die Chancen gut stehen, dass das Thema schnell vom Tisch kommt.
Gruß vom Wiz, dem man auch ausnahmsweise mal eine Geschwindigkeitsübertretung anhängen wollte, die er tatsächlich nicht begangen haben konnte, und wo das Verfahren dann schon bei Aktenanforderung eingestellt wurde
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