Vereinsrecht - Austritt bei Beitragsänderung

Angenommen, die Mitgliederversammlung eines e.V. würde eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrages satzungsgemäß beschließen. Weiter angenommen, diese Erhöhung werde im Dezember beschlossen und laut Beschluss der Mitgliederversammlung ab dem darauf folgenden 1. Januar in Kraft treten. Die Satzung würde keine Fristen oder ähnliches zur Beitragsgestaltung vorschreiben.

Nun habe dieser e.V. eine Frist zum Austritt von einem Monat zum jeweiligen Ende des Kalenderhalbjahres. Die Mitglieder hätten also laut Satzung keine Möglichkeit, fristgerecht aus dem Verein auszutreten, falls ihnen die Höhe des neuen Beitrages nicht gefällt und wären gezwungen, den neuen erhöhten Beitrag zahlen.

Gibt es in diesem Fall gesetzliche Regelungen bzw. Präzedenzfälle, die in so einem Fall einen außerordentlichen Austritt ermöglichen? Oder wäre der Beschluss der Beitragserhöhung nicht rechtsgültig, da die Mitgliedern nicht rechtzeitig austreten könnten?

Hallo!

Gibt es in diesem Fall gesetzliche Regelungen bzw.
Präzedenzfälle, die in so einem Fall einen außerordentlichen
Austritt ermöglichen?

Nein, den gibt es nicht. Mit Eintritt in den Verein unterwirft man sich der Satzung und erklärt sich mit den Verfahren nach der Satzung einverstanden. Wenn die Beitragserhöhung für den betroffenen dermaßen unerträglich ist, dass er deswegen in finanzielle Schweierigkeiten kommt, wird sich sicherlich kein Verein sperren, das Mitglied vorzeitig zu entlassen.
Ansonsten ist man aber natürlich an die Kündigungsfristen gebunden, ein Sonderkündigungsrecht in der beschriebenen Form gibt es nicht.

Frank

Hallo Thorsten,

Nun habe dieser e.V. eine Frist zum Austritt von einem Monat
zum jeweiligen Ende des Kalenderhalbjahres. Die Mitglieder
hätten also laut Satzung keine Möglichkeit, fristgerecht aus
dem Verein auszutreten, falls ihnen die Höhe des neuen
Beitrages nicht gefällt und wären gezwungen, den neuen
erhöhten Beitrag zahlen.

Gibt es in diesem Fall gesetzliche Regelungen bzw.
Präzedenzfälle, die in so einem Fall einen außerordentlichen
Austritt ermöglichen? Oder wäre der Beschluss der
Beitragserhöhung nicht rechtsgültig, da die Mitgliedern nicht
rechtzeitig austreten könnten?

ich kann bestätigen, was der Vorschreiber geschrieben hat. Was mir an Deiner Fallschilderung aber fehlt, ist: Welche Sanktionen unternimmt der fragliche Verein, wenn ein Mitglied seinen Beitrag einfach nicht zahlt?

Bei uns im ADFC wird ein Mitglied deswegen ausgeschlossen, andererseits haben wir auch einfachere Regeln, was den normalen Austritt angeht.

Daher wären für eine abschließende Diskussion die Sanktionen im Falle einer Nicht-Beitragszahlung schon wichtig.

Gruß, Karin