vom Gehweg der Straße führt ein kleiner Privatweg mit Stufen zum Eingang einer ETW. Der Bereich ist Sondernutzungsrecht laut Teilungserklärung. Der Briefkasten befindet sich direkt am Gehweg der Straße.
Besteht Schneeräumungspflicht abseits des Gehweges bis zur Haustür?
da solltest du einen blick in die satzung der gemeinde der stadt werfen, in der sich das objekt befindet. in der regel besteht hier keine räumpflicht mehr, aber manche gemeinden haben ganz absonderliche satzungen für die schneeräumpflichten.
Ich wusste gar nicht, dass so etwas von Stadt zu Stadt
unterschiedlich sein kann.
Im Grunde ist es Aufgabe der Gemeinde, für die Räumung der Straßen zu sorgen. Sie haben die Möglichkeit, das auf die Bürger abzuwälzen, aber dann müssen sie eben eine Satzung dafür erlassen. Und wenn Gemeinde X eine Satzung erlässt, ist es ja „klar“, dass die sich - zumindest in Feinheiten - von der Satzung der Gemeinde Y unterscheiden kann und wohl manchmal auch unterscheidet.
Ich wusste gar nicht, dass so etwas von Stadt zu Stadt
unterschiedlich sein kann.
Das folgt letztlich aus der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung in Art. 28 II GG, wonach die Gemeinden die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft selbst regeln dürfen.
vom Gehweg der Straße führt ein kleiner Privatweg mit Stufen
zum Eingang einer ETW. Der Bereich ist Sondernutzungsrecht
laut Teilungserklärung. Der Briefkasten befindet sich direkt
am Gehweg der Straße.
Hi, Joe!
Wie wäre es mit einem Schild „Vorsicht! Privatweg wird weder geräumt noch gestreut.“
es gibt auch eine sogenannte „Verkehrssicherungspflicht“…
Auch auf privatem Gelände ist der Eigentümer für einen „verkehrssicheren“ Zustand der Wege verantwortlich.D.h. auf das Konkrete
Beispiel bezogen,das Werktags von 7 bis 22 Uhr für einen sicheren
Zugang gesorgt werden muss (Schneeräumen/Streuen).
Gerade im heutigen Zeitalter der „Leeren Kassen“ bei den Krankenkassen
werden die jede Gelegenheit nutzen,sich Behandlungskosten von anderen wiederzuholen…
Daher kann ich nur empfehlen,anhand der jeweiligen Ortssatzung festzustellen,wann und wie geräumt werden muß,um Regreßansprüche
abwehren zu können.
Wie wäre es mit einem Schild „Vorsicht! Privatweg wird weder
geräumt noch gestreut.“
Hallo,
hab ich mir auch schon überlegt, sehe ich aber eigentlich nicht ein.
In den USA könnte ich jemanden über den Haufen schießen, der unbefugt auf dem Grundstück ist und hier müsste ich vielleicht seine Behandlungskosten zahlen, wenn er sich dort ein Bein bricht.
Ein gesundes Mittelmaß wäre wohl angebracht, aber wir leben halt in Deutschland…
In den USA könnte ich jemanden über den Haufen schießen, der
unbefugt auf dem Grundstück ist und hier müsste ich vielleicht
seine Behandlungskosten zahlen, wenn er sich dort ein Bein
bricht.
Hi, Joe,
einfach noch ein großes rotes Schild anbringen mit ‚Zutritt strengstens untersagt! Für Schäden wird nicht gehaftet!‘
Apropos USA - das erinnert mich an ein ehemaliges US-Militärgelände, auf dem auch Warnschilder aufgestellt wurden mit ‚Es wird geschossen‘.
Ein gesundes Mittelmaß wäre wohl angebracht, aber wir leben
halt in Deutschland…
Hi, Joe,
da fällt mir noch ein, was ich vor mehreren Jahren im Winter erleben durfte. Ich hatte an einem Sonntag ganz in der Früh noch einen Weg über zwei Kilometer zurückzulegen, ohne dass der Räumdienst schon unterwegs war. Der Schnee lag etwa 10 cm hoch. Glücklicherweise war schon vor mir jemand unterwegs, so dass ich in seine Fußstapfen treten konnte, was ein einzigartiges Erlebnis geblieben ist. Die Fußgänger nach dem Räumdienst konnte ich nur noch bedauern.
Hi, Joe,
einfach noch ein großes rotes Schild anbringen mit ‚Zutritt
strengstens untersagt! Für Schäden wird nicht gehaftet!‘
Das kann man gern aufstellen. Aber um die Haftung auszuschließen ist das ebenso ungeeignet wie das immer gern gesehene „Eltern haften für ihre Kinder“ - Man sollte nicht meinen, alles mit irgendwelchen Schildern regeln zu wollen. Wer einen Verkehr eröffnet, muss für dessen Sicherheit sorgen, und nicht nur vor Gefahren warnen.