Hallo zusammen!
Angenommen, ein bei ebay ersteigerter Artikel (Rucksack) ist nach 2 Monaten überall ausgerissen, und der Käufer einigt sich mit dem Verkäufer über eine Rücksendung zwecks Erstattung des Kaufbetrages.
Der Käufer sendet den Rucksack als vers. Paket zurück und zahlt das Porto.
Der Verkäufer erstattet jedoch nur den reinen Kaufpreis zurück.
Wie ist das mit dem zweimalige Porto?
Bindet sich der Käufer das jetzt ans Bein?
Der Verkäufer ist Händler, der Käufer Privatmensch.
Danke, Angelika
Hallo Angelika,
Das hängt vom Wert des Artikels ab. Bei einem Wert über 40€ sollte der VK das Porto zurückerstatten.
Gruß
Sticky
Hallo Sticky,
das stimmt so doch nicht.
Soviel ich weiss ist es so:
Wenn es um das (volkstümlich so bezeichnete) Fernabsatzgesetz geht, kann der Verkäufer die Gebühren ausschlisßen (muss er aber nicht).
Wenn es aber um eine Gewährleistungssache geht muss er die kompletten Kosten immer tragen.
Gruß
Peter
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Hallo Peter!
Wenn es aber um eine Gewährleistungssache geht muss er die
kompletten Kosten immer tragen.
Hast Du dazu einen Gesetzestext oder eine Quellenangabe?
Danke, Angelika
P.S. Mit meiner gestrigen, erneuten Frage (Brett ebay) wollte ich Dir keinesfalls auf die Füße treten!
Nur bringt mich die Antwort ohne nähere Angaben leider nicht viel weiter
Hallo!
Ich hab dir ein paar Angaben ins andere Brett geschrieben…
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