eine Frage zum Mikrozensus 2005:
wenn eine Person an dieser statistischen Erhebung nicht teilnehmen will, muss sie dann mit Bußgeld- oder anderer Strafe rechnen?
§9 - Nichtanwendung der Bußgeldvorschriften des Bundesstatistikgesetzes - des „Gesetzes zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz 2005 - MZG 2005) vom 24. Juni 2004“ sagt: „Die §§23 und 24 des Bundesstatistikgesetzes finden keine Anwendung.“ Was bedeutet das?
Danke für Informationen
Gruß
Astrid
Wir haben bereits vor ca. 2 Jahren daran teilgenommen, da
haben wir auch alle Fragen beantwortet.
Nun kommt es mir doch recht komisch vor, das wir nun schon
wieder rein zufällig zur Befragung gezogen wurden.
Ich hatte damals eine „Serie“
War ein paar Jahre dabei, stand auch im Kleingedruckten, dass ich drei(???) Jahre dabeisein werde, solange ich nicht in eine andere Wohnung ziehe!
lieben Gruss aus dem schneereichen Bergischen
Ulli