Widerrufsrecht Versicherungen

Hallo zusammen,

ich möchte gern wissen, wie es um das Widerrufsrecht bei Versicherungen steht. Was ich bis jetzt finden konnte war nur ohne angabe von Quellen und es wurde von Verträgen mit mehr als einem Jahr Laufzeit gesprochen. Nehmen wir also mal an es handelt sich um eine Riester Rentenversicherung. Gibt es dort ein 14 tägiges Widerrufsrecht?

Gesetzt den Fall, es gibt dieses Widerrufsrecht.
Wann beginnt die Frist? Welche Gründe für diesen Widerruf gibt es bzw. wann geht es nicht?

Vielen Dank schon mal vorab für die Informationen.

J.B.

handelt sich um eine Riester Rentenversicherung. Gibt es dort
ein 14 tägiges Widerrufsrecht?

Gesetzt den Fall, es gibt dieses Widerrufsrecht.
Wann beginnt die Frist? Welche Gründe für diesen Widerruf gibt
es bzw. wann geht es nicht?

Man kann einen Antrag widerrufen oder vom Vertrag zurücktreten. Letzteres muß mit einer Frist von 14 Tagen geschehen, die Frist beginnt an dem Tag, an dem der Vertrag ausgehändigt wird. Die gesetzliche Widerrufsfrist für Anträge habe ich nicht im Kopf, in der Praxis ist es so, dass ein Widerruf vor Policierung des Antrages immer von der Versicherung akzeptiert wird.

Eine Begründung muß nicht angegeben werden.

Es gibt noch weitere Fristen, inbesondere bei Fehlern des Antragsvermittlers, aber das scheint hier nicht relevant zu sein.

Erstmal bitte unterscheidet man zwischen widerruf = Antrag
und widerspruch = Vertrag.

Von Kapitalbildenden Versicherungen kann mann nur zurücktreten mit einer frist von 14 tagen ab erhalt der Police in der man darüber aufgeklärt wird (über das Rücktrittsrecht)

Weicht der Inhalt des Versicherungsscheins von dem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen ab, so gilt die Abweichung als genehmigt, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb eines Monats nach Empfang des Versicherungsscheins in Textform widerspricht.

§ 5a VVG
(1) Hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung die Versicherungsbedingungen nicht übergeben oder eine Verbraucherinformation nach § 10a des Versicherungsaufsichtsgesetzes unterlassen, so gilt der Vertrag auf der Grundlage des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und der weiteren für den Vertragsinhalt maßgeblichen Verbraucherinformation als abgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Überlassung der Unterlagen in Textform widerspricht. Bei Lebensversicherungsverträgen beträgt die Frist 30 Tage. Satz 1 ist nicht auf Versicherungsverträge bei Pensionskassen anzuwenden, die auf arbeitsvertraglichen Regelungen beruhen. § 5 bleibt unberührt.

(2) Der Lauf der Frist beginnt erst, wenn dem Versicherungsnehmer der Versicherungsschein und die Unterlagen nach Absatz 1 vollständig vorliegen und der Versicherungsnehmer bei Aushändigung des Versicherungsscheins schriftlich, in drucktechnisch deutlicher Form über das Widerspruchsrecht, den Fristbeginn und die Dauer belehrt worden ist. Der Nachweis über den Zugang der Unterlagen obliegt dem Versicherer. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Abweichend von Satz 1 erlischt das Recht zum Widerspruch jedoch ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie.

Aber jetzt mal tacheles, warum willst du die Riester versicherung loswerden? Hat dir dazu ein Finanzrater geraten? Und anstatt dessen auf Fonds zu setzen? Oder warum willst du sie loswerden?

Erstmal bitte unterscheidet man zwischen widerruf = Antrag
und widerspruch = Vertrag.

ich hatte im bgb nur etwas über widerruf gefunden…

Von Kapitalbildenden Versicherungen kann mann nur zurücktreten
mit einer frist von 14 tagen ab erhalt der Police in der man
darüber aufgeklärt wird (über das Rücktrittsrecht)

Wenn ein Vertreter bei jemanden war, er hatt dann erst mal den Antrag unterzeichnet und bekommt demnächst also noch die Police…
könnte dieser jemand jetzt also noch seinen Antrag widerrufen bzw. wenn er seine Police bekommt gegen diese widersprechen inerhalb 14Tage ab erhalt.

Weicht der Inhalt des Versicherungsscheins von dem Antrag oder
den getroffenen Vereinbarungen ab, so gilt die Abweichung als
genehmigt, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb eines
Monats nach Empfang des Versicherungsscheins in Textform
widerspricht.

Aber jetzt mal tacheles, warum willst du die Riester
versicherung loswerden? Hat dir dazu ein Finanzrater geraten?
Und anstatt dessen auf Fonds zu setzen? Oder warum willst du
sie loswerden?

Dazu im Brett Versicherung mehr.

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Danke!!

Erstmal bitte unterscheidet man zwischen widerruf = Antrag
und widerspruch = Vertrag.

ich hatte im bgb nur etwas über widerruf gefunden…

Von Kapitalbildenden Versicherungen kann mann nur zurücktreten
mit einer frist von 14 tagen ab erhalt der Police in der man
darüber aufgeklärt wird (über das Rücktrittsrecht)

Wenn ein Vertreter bei jemanden war, er hatt dann erst mal
den Antrag unterzeichnet und bekommt demnächst also noch die
Police…
könnte dieser jemand jetzt also noch seinen Antrag widerrufen
bzw. wenn er seine Police bekommt gegen diese widersprechen
inerhalb 14Tage ab erhalt.

Du mußt vom Vertrag zurück treten. Dazu bleiben 14 tage.

Du hast allerdings eine Antragsbindungsfrist. Wie lang diese ist kann ich aus dem Stehgreif nicht beantworten. Ich glaube 6 Wochen. Solange bist du daran gebunden. Es sei denn die Police kommt früher. Dann Rücktritt.