Welch Recht gilt hier?

Hallo,

eine Frage: wenn ein Freiberufler als Freiberufler einen Vertrag mit einer Firma hat, daß er dort deren Kunden seine beruflichen Fähigkeiten zur Verfügung stellt, und zwar ca. x-mal die Woche, und der Freiberufler bekommt dafür von der Firma ein Honorar, fallen dann Streitigkeiten um dieses Honorar unter das Vertrags- oder das Arbeitsrecht oder unter ein ganz anderes?

Danke für Eure Antwort
Carlo

eine Frage: wenn ein Freiberufler als Freiberufler einen
Vertrag mit einer Firma hat, daß er dort deren Kunden seine
beruflichen Fähigkeiten zur Verfügung stellt, und zwar ca.
x-mal die Woche, und der Freiberufler bekommt dafür von der
Firma ein Honorar, fallen dann Streitigkeiten um dieses
Honorar unter das Vertrags- oder das Arbeitsrecht oder unter
ein ganz anderes?

Arbeitsrecht scheidet aus, weil kein Arbeitsverhältnis besteht. Für weitere Auskünfte sind weitere Angaben notwendig.

Welche denn ?

Gruß Carlo

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hi,

naja, arbeitsrecht würde ich per se nicht ausschließen, immerhin scheinen ja ein paar aspekte in puncto scheinselbstständigkeit vorzuliegen… insoweit wäre ein besuch bei einem anwalt angebracht, der „allg. zivilrecht“ und „arbeitsrecht“ auf der visitenkarten aufführt.

gruss vom

showbee

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Welche denn ?

Zum Beispiel um was für einen Vertrag es sich handelt. Einen Werkvertrag, einen Handelsvertreervertrag ? Schließe mich aber dem showbee an, Du solltest einen Anwalt einschalten.

Absolut richtiger Einwand! Denn eine Falschbezeichnung schadet nicht, und das gilt auch im ArbeitsR. Man muss keinen Arbeitsvertrag haben, in dem „Arbeitnehmer“ steht, um Arbeitnehmer zu sein. Darum halte ich den Hinweis, einen entsprechend vielseitig begabten :wink: Anwalt aufzusuchen, für den einzig richtigen.

Levay

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Hallo Carlo,

Welche denn ?

einige Ideen bzgl. Scheinselbstständigkeit wurden in diesen Thread benannt:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Ciao maxet.