Gewährleistung (Notebook)

Wenn sich bei einem Notebook nach einem Jahr (Garantie ist abgelaufen,
es gilt nur noch Gewährleistung) die Buchstaben von der Tastatur
ablösen, ist das doch ein Mangel, der bereits bei Übergabe bestand, da
die Tasten ja schon damals nur bedruckt und nicht gelasert waren und
das Ablösen der Buchstaben somit absehbar war oder? Dies hieße dann
wiederum dass es ein Fall für die Gewährleistung wäre und dem Kunden
keine Kosten entstehen sollten. Richtig?

Ich denke, daß der Abrieb von Buchstaben der Tastatur von Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen sein könnte, da es sich um ganz normalen Verschleiß handelt. Eventuell steht dazu was in den Garantiebestimmungen zum Gerät…

hi,

das ist verschleiß, oder gehst du nach 23,5 monaten mit deinem dann nicht mehr ganz so wirkungsvollen akku auch zum verkäufer? manche dinge sind einfach sonnenklar, dass sie am ende der gewährleistungsfrist nicht mehr so sind wie am ersten tag. dazu zaehle ich mal die abgenutzte optik, die akkulaufleistung. oder würdest du beim neuwagen auch bremsen, reifen oder gar tankfüllung reklamieren???

gruss vom

showbee

p.s. meine laptoptastatur ist nach über 3 jahren fast komplett angefressen. was solls, lernt man eben blind schreiben :smile:)

Wenn sich bei einem Notebook nach einem Jahr (Garantie ist
abgelaufen,
es gilt nur noch Gewährleistung) die Buchstaben von der
Tastatur
ablösen, ist das doch ein Mangel, der bereits bei Übergabe
bestand, da
die Tasten ja schon damals nur bedruckt und nicht gelasert
waren und
das Ablösen der Buchstaben somit absehbar war oder?

Nur, wenn der Käufer aufgrund irgendwelcher Aussagen/Tatsachen davon ausgehen mußte, daß die Buchstaben eine entsprechende Haltbarkeit haben.
Da es ja durchaus möglich ist, für Wenignutzer entsprechend günstigere (und damit weniger haltbare) Tastaturen anzubieten, ist es am Käufer nachzuweisen, daß beim Kauf etwas anderes vereinbart war (bzw. er davon ausgehen konnte, daß eine bestimmte Haltbarkeit vereinbart war).

Dies hieße
dann
wiederum dass es ein Fall für die Gewährleistung wäre und dem
Kunden
keine Kosten entstehen sollten. Richtig?

Verschleißteile sind nicht von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Gewährleistung ist nur die Gefähr für Sachmangelfreiheit zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, also eines Augenblicks; da kann sich Verschleiss materiell-rechtlich gar nicht auswirken.

Levay

Du stellst die richtige Frage, hast aber noch keine passende Antwort erhalten. Richtig ist, dass der Mangel schon beim Gefahrenübergang vorgelegen haben muss, folglich kann es einen Anspruch aus Gewährleistung nur dann geben. Also stellst du - absolut folgerichtig - darauf ab zu argmentieren, der Mangel liege in der Tatsache „nur bedruckt, nicht gelasert“.

Aber mal ehrlich: Ist das ein Sachmangel? Zur Definition empfehle ich gesetzliche Lektüre: § 434 BGB.

Levay

Du stellst die richtige Frage, hast aber noch keine passende
Antwort erhalten.

Sehe ich nicht so…:wink:

Richtig ist, dass der Mangel schon beim
Gefahrenübergang vorgelegen haben muss, folglich kann es einen
Anspruch aus Gewährleistung nur dann geben. Also stellst du -
absolut folgerichtig - darauf ab zu argmentieren, der Mangel
liege in der Tatsache „nur bedruckt, nicht gelasert“.

Aber mal ehrlich: Ist das ein Sachmangel?

Es kann einer sein. Z.B. wenn mir ein Notebook ausdrücklich als besonders geeignet für Vielschreiber verkauft wird (oder natürlich, wenn der Verkäufer die Qualität der Tastatur und ihrer Beschriftung besonders hervorhebt).
Ich verwende übrigens immer noch die Tastatur, die ich 1997 mit dem damaligen Rechner gekauft habe…sie ist einfach klasse und die Buchstaben höchstens mal wegen dem Dreck nicht mehr lesbar…:wink:)

Gruß Stefan

Entschuldige, du hast Recht. Ich habe deine Antwort wohl nicht (richtig) gelesen. Sie ist natürlich korrekt.

Levay

Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank für die vielen Antworten. Ich muss dazu sagen, dass
es sich bei dem Gerät um einen Apple handelt (sollte man ja von hoher
Qualität ausgehen können oder?) und dass mir das vorher auch noch nie
mit anderen Tastaturen passiert ist. Warten wir mal ab…