Noch einmal Frage zum Erbrecht

Von: , Frage gestellt am Di, 29. Nov 2005

Hallo,
ich habe etwas nicht verstanden.
Es wird immer von Erbmasse und Nachlass gesprochen. Was genau ist das
jetzt aber? Wo beginnt dieses?

Der Standardfall wäre Ehepaar, kein Testament, Zugewinngemeinschaft.
2 Kinder.
Haus / Grundstück vorhanden, normaler Hausrat, Pkw.
Angenommener Gesamtwert 400.00 EUR.

Eigentlich gehört doch hier jedem Ehepartner schon die Hälfte.
Wertmässig also 200.00 EUR.
Stirbt jetzt einer der Eheleute, ist das Erbe, die Erbmasse bzw. der
Nachlass also nur die andere Hälfte im Wert von 200.00 EUR.
Ist das richtig?

Verteilt wird also jetzt nach folgendem Schlüssel :
Ehegatte hat seinen eigenen Anteil von 200.000 schon mal sowieso.

Vom Nachlass (die anderen 200.00) bekommt er jetzt das Vorweg 1/4 und
seinen Erbteil dann auch 1/4. Also die Hälfte von 200.000 EUR =
100.000 EUR.
Die andere Hälfte teilen sich die Kinder zu je 50.000.

Wobei dann der halbe Pflichtteil pro Kind also 25.000 EUR sind.

Habe ich das so richtig verstanden?

Gruß
T-Bird

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Noch einmal Frage zum Erbrecht

    Hallo! Eigentlich gehört doch hier jedem Ehepartner schon die Hälfte.
    Wertmässig also 200.00 EUR.
    Wie kommst Du darauf?
    Zugewinngemeinschaft heißt ja gerade, dass nur der Zugewinn ausgeglichen wird. Es ist ein Irrglaube, wenn man meint, dass die Eheleute an allen Dingen, die sie in der Ehe erwerben, beide Eigentum erwerben würden. Das ist nicht so. Wenn der Mann sich einen Fernseher kauft, dan ist das genauso sein Fernseher, wie das Haus, das er finanziert, sein Haus ist. Was Du ansprichst geht nur in der Gütergemeinschaft, die kann man im Ehevertrag vereinbaren, ist aber heutzutage ziemlich selten und eigentlich nicht zu raten. Stirbt jetzt einer der Eheleute, ist das Erbe, die Erbmasse
    bzw. der
    Nachlass also nur die andere Hälfte im Wert von 200.00 EUR.
    Ist das richtig?
    Nicht unbedingt. Die Erbmasse ist das Vermögen der Erblassers. Wenn die Frau also stirbt, dann das Vermögen der Frau. Verteilt wird also jetzt nach folgendem Schlüssel :
    Ehegatte hat seinen eigenen Anteil von 200.000 schon mal
    sowieso.
    Nee, wieso?
    Der Ehegatte hat die Wahl. Entweder, er nimmt seinen Ehegattenerbteil, oder, wenn das günstiger kommt, das kann man einfach ausrechnen, kann er das Erbe ausschlagen und stattdessen Zugewinnausgleich fordern, dann bekommt er, was im Falle einer Scheidung seins gewesen wäre.


    Frank

    • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Noch einmal Frage zum Erbrecht

      danke schon mal für die Mühe der Antwort. Ich bin noch eine andere
      schuldig, mache ich auch noch ..
      Also hier habe ich mich wohl etwas ungeschickt ausgedrückt. Ich meine
      ganz allgemein, beide schaffen sich eben Haus und anderes an. Haus
      läuft auf Eheleute, Auto ist auch gemeinsam. Da gehört doch jedem
      Ehepartner schon mal per se der halbe Anteil. Auch ohne Kaufbeleg und
      so.
      Sehe ich das jetzt so richtig? Denn das ist bei meiner Frage der Punkt,
      der alles entscheidet. Erst danach kommt dann der Erbteil. Die Hälfte
      des anderen eben.
      Hoffe, mich jetzt verständlicher ausgedrückt zu haben
      Gruß
      T-Bird

      • Antwort von nach 7 Stunden 3 hilfreich
        Re^3: Noch einmal Frage zum Erbrecht

        Hallo!

        Angenommen, die Eheleute haben ein Vermögen von 400.000, das den beiden jeweils zur Hälfte gehört, warum auch immer, dann läuft das beim Tod des einen so ab:
        Das Vermögen des Erblassers beträgt 200.000. Davon bekommt der überlebende Ehegatte seinen Erbteil, der beträgt 1/2 bei der Zugewinngemeinschaft, also 100.000 Euro. Die beiden Kinder teilen sich die restlichen 100.000 Euro.

        Frank

        • Antwort von nach 11 Stunden 1 hilfreich
          Re^4: Noch einmal Frage zum Erbrecht

          Danke, habe ich also richtig verstanden. In den Erklärungen wird nie
          genau definiert, wann der "Nachlass" bzw "Erbteil" beginnt. Und so
          ergibt es auch einen Sinn.
          Gruß
          T-Bird

          • Antwort von nach 23 Stunden 1 hilfreich
            Re^5: Noch einmal Frage zum Erbrecht

            Hallo! genau definiert, wann der "Nachlass" bzw "Erbteil" beginnt.
            "Nachlass" ist einfach nur ein anderes Wort für "Erbschaft", also das Vermögen des Erblassers, das zusammen mit den Verbindlichkeiten im Zeitpunkt des Todes auf die Erben übergeht.

            Frank

        • Antwort von nach 12 Stunden 1 hilfreich
          Re^4: Noch einmal Frage zum Erbrecht

          Hallo!
          Das Vermögen des Erblassers beträgt 200.000. Davon bekommt der
          überlebende Ehegatte seinen Erbteil, der beträgt 1/2 bei der
          Zugewinngemeinschaft, also 100.000 Euro.
          Das ist so nicht ganz korrekt. Der Ehegatte bekommt 1/4 pauschalen Zugewinnausgleich und 1/4 Erbanteil. Dies macht zusammen zwar im Regelfall die 1/2 aus, es kann aber u.U. Sinn machen, auf das Erbe zu verzichten und dafür einen konkreten Zugewinnausgleich zu beantragen. Dann kommt man unter dem Strich ggf. auf mehr als 1/2.

          Gruß vom Wiz

          • Antwort von nach 23 Stunden 2 hilfreich
            Re^5: Noch einmal Frage zum Erbrecht

            Hallo! Dies macht
            zusammen zwar im Regelfall die 1/2 aus,
            1/4 und 1/4 macht bei mir eigentlich immer 1/2 es kann aber u.U. Sinn
            machen, auf das Erbe zu verzichten und dafür einen konkreten
            Zugewinnausgleich zu beantragen. Dann kommt man unter dem
            Strich ggf. auf mehr als 1/2.
            Das hatte ich in meinem ersten Posting schon erwähnt, deswegen bin ich da nicht nochmal drauf eingegangen. Macht ja auch keinen Sinn, wenn man nicht weiß, wie groß der Zugewinn ist.

            Frank

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