Kindesunterhalt

Von: , Frage gestellt am Mi, 16. Aug 2000

Muß die Mutter, die in einem Pflgeheim untergebracht ist, Unterhalt für ihr minderjähriges Kind leisten, wenn ihr Einkommen noch nicht einmal für die Heimkosten ausreicht? (Der Vater versorgt das Kind im Haushalt und arbeitet halbtags).

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Stunden hilfreich
    Re: Kindesunterhalt

    Hi Peter,
    Die Antwort lautet: ja, Unterhalt geht vor.
    Gruß,
    Francesco

    • Antwort von nach 12 Stunden hilfreich
      Re^2: Kindesunterhalt

      Hi Francesco, Die Antwort lautet: ja, Unterhalt geht vor.
      Momentchen mal! Deine Info stimmt nicht ganz. § 1603 BGB (Voraussetzungen der Unterhaltsverpflichtung) besagt nämlich Folgendes:

      (1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.
      (2) 1 Befinden sich Eltern in dieser Lage, so sind sie ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalte gleichmäßig zu verwenden. 2 Diese Verpflichtung tritt nicht ein, wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist; sie tritt auch nicht ein gegenüber einem Kinde, dessen Unterhalt aus dem Stamme seines Vermögens bestritten werden kann.

      Im Fall der pflegebedürftigen Mutter, die nicht einmal die Unterbringungskosten bezahlen kann, greift also Satz 1, so daß der Vater (auch wenn er nur halbtags arbeitet) ran muß.

      Außerdem kann es doch wohl nicht angehen, daß sich Eltern völlig ruinieren, nur damit sich die Sprößlinge - weil ihnen ja der Unterhalt zusteht - auf ihre Kosten einen schönen Lenz machen können.

      Gruß

      Tessa

  2. Antwort von nach 4 Tagen hilfreich
    Wie denn?

    Wenn das Einkommen der Mutter noch nicht mal für das Pflegeheim ausreicht, wird wohl der Rest vom Sozialamt bezahlt, nehme ich an. Wenn jemand selbst von Sozialhilfe lebt, kann er nun mal keinen Unterhalt zahlen. Und der Unterhalt, den die Mutter evtl. trotzdem zahlen würde, würde vom Sozialamt nicht berücksichtigt werden, weil dann das Sozialamt indirekt diesen Unterhalt zahlen würde. Ergo: wo nichts ist, ist auch nichts zu holen.

    Gruß,
    Delia Muß die Mutter, die in einem Pflgeheim untergebracht ist,
    Unterhalt für ihr minderjähriges Kind leisten, wenn ihr
    Einkommen noch nicht einmal für die Heimkosten ausreicht? (Der
    Vater versorgt das Kind im Haushalt und arbeitet halbtags).

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