Mahngebühren:Wann?Folgen?Unterschiede?Wie hoch?

Eher was allgemeines, wovon jeder wohl mal betriffen sein wird / ist:

Habe mal gehört, das die erste Mahnung einen erst in Verzug setzt, und daher erst ab der zweiten Mahnung Gebühren erhoben werden dürfen. Stimmt das, und wenn ja, wie hoch dürfen die sein? Und wie lange Rückwirkend dürfen diese eingefordert werden? Muss man diese bezahlen? Wenn nicht bezahlt, wie siehts mit rechtlichen Konseqzenzen aus? Gericht, etc.? Sind diese Regeln" und „Gesetze“ für alle Mahnungen gleich gültig, oder gibts Unterschiede, z.B. Abonnement, Autosteuer, Bank, etc.?

Vielen Dank.

Hi,

Habe mal gehört, das die erste Mahnung einen erst in Verzug
setzt,

falsch. In Verzug kann man auf verschiedene Arten kommen. Wenn ich zB eine Rechnung bekomme und darauf steht „Zahlbar bis zum 29.11.2005“ bin ich - sofern ich nicht bezahle - ab dem 30.11. automatisch in Verzug. Oder ich lasse eine Rechnung per Lastschrift abbuchen, die Lastschrift wird zurückgewiesen (zb Konto nicht gedeckt), dann bin ich auch automatisch im Verzug.

In der Regel - wenn eine Rechnung kein Zahlungsdatum hat - ist man 30 Tage nach Rechnungsstellung im Verzug.

und daher erst ab der zweiten Mahnung Gebühren erhoben
werden dürfen.

Mahnungen sind Kulanz. Prinzipiell kann sofort, wenn der Schudner im Verzug ist ein Mahnverfahren eingeleitet werden. Mahnungen sind nicht nötig, aber die meisten Unternehmen mahnen erst an, weil es ja wirklich sein kann, dass man mal was vergisst. Also eine Mahnung spart erstmal Kosten.

Stimmt das, und wenn ja, wie hoch dürfen die
sein?

Nein, es stimmt nicht und Mahnkosten dürfen „angemessen“ sein. Rechne Arbeitszeit (dein „Fall“ muss im Gegensatz zu anderen, die aus „Rechnung - Zahlung - Ende“ bestehen intensiver bearbeitet werden, man muss nachsehen ob das Geld nicht doch da ist, aber vielleicht falsch verbucht etc.), Portokosten etc. zusammen: Das darf eine Mahnung kosten. Dir bleibt das Mittel deinem Gegenüber nachzuweisen, dass seine Kosten geringer waren, dann kannst du die Mahnkosten drücken (also eigentlich unmöglich).

Und wie lange Rückwirkend dürfen diese eingefordert
werden?

Verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Meinst du Mahnkosten für bereits früher gestellte (kostenlose) Mahnungen? Ansonsten: Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.

Muss man diese bezahlen?

Wenn man im verzug war: Ja. Wenn der fehler auf der anderen Seite liegt (man also pünktlich und korrekt bezahlt hat): Nein.

Wenn nicht bezahlt, wie
siehts mit rechtlichen Konseqzenzen aus?

Auch mahnkosten können wiederum angemahnt werden. Das ist mit weiteren Kosten verbunden.

Gericht, etc.?

Mahnverfahren oder Klage. Später ggf. Pfändung (wenn man es so weit kommen lässt).

Sind
diese Regeln" und „Gesetze“ für alle Mahnungen gleich gültig,
oder gibts Unterschiede, z.B. Abonnement, Autosteuer, Bank,
etc.?

Es gibt Unterschiede wenn es um den Fiskus geht. Der darf ein bisschen mehr.

Vielen Dank.

Bitteschön.

Liebe Grüße
Sue