Elternteil Pflegefall - wer kommt auf

Guten Tag,

mal angenommen, die Mutter von X wird ein Pflegefall oder ähnliches im Alter, also sie müsse in einer Einrichtung untergebracht werden, die monatlich Geld kostet.X hätte noch 2 Geschwister. Die Mutter von den dreien ist Hausbesitzerin. Die 3 Kinder sind aber schon von der Uroma als Nacherben im Testament und im Grundbuch festgesetzt.

Weiter also angenommen, es kommen Kosten für Pflege auf die 3 Kinder zu,würde es eine Rolle spielen für die zu zahlenden Kosten, ob das Haus noch der Mutter gehört, oder diese schon vor einigen Jahren den Kindern das Haus vorvererbt hat, welches sie ja sowieso erben???

Also zusammengefaßt, macht es Sinn für eine Mutter Ihren Kindern ihr Haus vorzuvererben bzw. zu schenken, um sie vor hohen Kosten zu schützen oder sich selbst vor dem Verlust des Hauses? Und kann man überhaupt vorvererben / schenken, wenn die Kinder schon im Grundbuch als Nacherben stehen???

Vielen Dank für Eure Antworten

Lilou

Guten Tag,

meines Wissens (ich bin natürlich kein Anwalt) gibt es zwei „Probleme“:
a) Schenkungen (also Leistungen ohne Gegenleistung) von der Mutter an die Kinder können innerhalb von 10 Jahren vom Sozialamt zum Unterhalt der Mutter „zurückgefordert“ werden. http://www.frag-einen-anwalt.de/R%C3%BCckforderung-e…

b) Kinder sind sowieso in der Regel bis zu bestimmten Belastungsgrenzen unterhaltspflichtig gegenüber den Eltern. Ist ein Haus vorhanden, das ggf. noch nicht einmal von einem der Kinder selbst bewohnt wird, dann liegt der Fall doch wohl auf der Hand, oder?

Aber genaueres können Dir sicher die Spezialisten sagen … Hier noch ein Link: http://www.bnotk.de/Informationen_Presse/Pressemitte…

Grüße
Jürgen