Software gekauft aber nicht bekommen

Hallo,
folgender Fall:
Eine Optiker-Meisterin kauft sich eine Software zum Verwalten Ihrer Kunden und Brillen. Sie bezahlt die Software und diese wird von einem Vertreter installiert.
Dann schliest sie auch gleich noch einen Wartungsvertrag ab.
Über Jahre hinweg hört und sieht sie nichts mehr von der Firma und als ich jetzt den Auftrag bekommen, das Betriebssystem umzustellen und noch einige Sachen zu ändern, finde ich keine Installationsversion des Programms. Nach einem Anruf bei der Firma heisst es, es müssen nun die Installationsdisketten erstellt werden und diese würden per Post versandt. Kosten: 170,-- DM.
Also mich würde interessieren, ob sowas legal ist.
Danke für eure Hilfe
Tschau
MAX

Installationsversion des Programms. Nach einem Anruf bei der
Firma heisst es, es müssen nun die Installationsdisketten
erstellt werden und diese würden per Post versandt. Kosten:
170,-- DM.
Also mich würde interessieren, ob sowas legal ist.

Wurden bei der Installation denn Disketten übergeben ? Wenn ja, wäre eine Unkostengebühr für die Anforderung neuer Disketten durchaus gerechtfertigt. Hat der Optiker denn tatsächlich keine Disketten bekommen ?

Wurden bei der Installation denn Disketten übergeben ? Wenn
ja, wäre eine Unkostengebühr für die Anforderung neuer
Disketten durchaus gerechtfertigt. Hat der Optiker denn
tatsächlich keine Disketten bekommen ?

nein, der Aussendienstler hat das Prog installiert und die Disketten mitgenommen. Das bestätigen sie sogar am Telefon.
Tschau
MAX

Dann dürfte es sich um einen offenen Mangel handeln der sofort hätte grügt werden müssen. Ich fürchte die Ansprüche sind verjährt.

Matthias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Dann dürfte es sich um einen offenen Mangel handeln der sofort
hätte grügt werden müssen. Ich fürchte die Ansprüche sind
verjährt.
Matthias

Auch, wenn die Optikerin darauf hingewiesen wurde, dass es generell so gehandhabt wird, dass keine Installationsversion beim Kunden verbleibt?
Danke
MAX

Hi,

es ist halt so, dass alle rechtlichen Ansprüche, ob diese zu diesem Zeitpunkt bekannt oder unbekannt waren, rechtzeitig geltend gemacht werden müssen. Jahre später die Behebung von Mängeln einzufordern halte ich daher für aussichtslos.

Gruß

Matthias

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