Kündigung bei Tod eines Ehepartners

Eine Mann A ist mit einer Frau B verheiratet und schließt für Frau B einen Zusatzvertrag zu seinem beisher laufenden Handyvertrag ab, damit Frau B ein eigenes Handy erhält und über das bereits bestehende Konto des Herrn A abrechnen kann.
Frau B ist nun verstorben und Herr A kündigte daraufhin mit sofortiger Wirkung den Zusatzvertrag für Frau B.
Die Telefongesellschaft lehnt die sofortige Kündigung ab und verweist darauf, das nicht Frau B Vertragspartner der Telefongesellschaft sei, sondern Herr A, daher habe Herr A nur das Recht auf eine fristgemäße Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit.
Ich bin der Meinung, Herr A hat in diesem Fall dennoch ein Sonderkündigungsrecht, weil er den Zusatzvertrag wirklich nachweisbar nur für die verstorbene Frau B geschlossen hat.
Wie ist diese Meinung rechtlich zu sehen?

Hallo Ralli,

du irrst.
Die Telefongesellschaft hat recht weil die verstorbene Frau B nicht der Vertragspartner des Anbieters ist, sondern Herr A.

Wem dieser das weitere Gerät zur Verfügung stellt ist piepenschnurzegal.

Gruß Ivo

Sehe das wie Ivo. Dem Anbieter ist was wurscht wer das Handy nutzt, der Vertragspartner zählt!

Gruß
funr@cer